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Wirtschaft

Energie-Zuschuss für Firmen: Zusätzliche Anmeldefrist

Durch den Energiekostenzuschuss bekommen anspruchsberechtigte Unternehmen 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und in bestimmten Fällen auch für Treibstoffe gefördert. Damit möglichst viele Firmen einen Antrag stellen können, wird eine zusätzliche Anmeldefrist von 16. bis 20. Jänner eingerichtet.

In Sonderfällen werden bis zu 70 Prozent der Mehrkosten gefördert. Der Zuschuss wird von der aws, der Förderbank des Bundes, abgewickelt. Dafür ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend.

Voranmeldung wird wieder geöffnet

Bei der Voranmeldung zwischen 7. und 28. November haben sich rund 87.000 Unternehmen österreichweit registriert, wie die Vorarlberger Landesregierung in einer Aussendung mitteilte. Damit möglichst viele einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss stellen können, wird die Voranmeldung wieder geöffnet. Betroffene Unternehmer können sich zwischen 16. und 20. Jänner beim aws für den Energiekostenzuschuss voranmelden und bekommen dann ebenfalls die Gelegenheit, einen Antrag zu stellen.

Der Förderzeitraum reicht rückwirkend von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Der Bund stellt insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Je nach Förderstufe werden anspruchsberechtigte Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

Energiekostenzuschuss 2: Bezieherkreis wird erweitert

Im Rahmen des Anti-Teuerungspakets der Bundesregierung unterstützt der Energiekostenzuschuss 1 bis September 2022 energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe. Die Bundesregierung beschloss Ende Dezember die Ausweitung der Energiehilfen für Unternehmen, der Energiekostenzuschuss 1 wird – mit einer eigenen Antragsphase für das 4. Quartal 2022 – verlängert.

Durch den Energiekostenzuschuss 2 sollen auch 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet werden. Pro Unternehmen können dann im Förderungszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. In den ersten beiden Förderstufen soll dabei die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität wegfallen, was den Bezieherkreis erheblich erweitern wird. Außerdem wird laut Wirtschaftsministerium die Förderintensität in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht werden.

Tittler: Arbeitsplätze sichern

Mit dem Energiekostenzuschuss werde der heimischen Wirtschaft in einer schwierigen Situation unter die Arme gegriffen, so Landesrat Marco Tittler (ÖVP). Der Energiekostenzuschuss entlaste Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden und helfe so, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.