Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses hängt derzeit noch in der Luft. Eigentlich ist das Gesetz, das dafür nötig ist, bereits im Regierungsprogramm vorgesehen, doch die Umsetzung scheitert derzeit auch am Widerstand der Länder und Gemeinden. Diese befürchten einen überbordenden Verwaltungsaufwand, wenn zwischen dem geplanten Recht auf Information und dem Datenschutz abgewogen werden muss.
Tomaselli hält Gesetz für einen „Befreiungsschlag“
Tomaselli kritisiert diese Ablehnung. „Es gibt da halt sehr viele Gegnerinnen und Gegner von Transparenz, die – keine Ahnung was – befürchten“, so Tomaselli. „Es gibt da viele Blockierer, die sind nicht unbedingt nur beim Bund anzusiedeln, sondern auch in den Ländern.“
Tomaselli ist dennoch optimistisch, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft wird. So nah sei man einem entsprechenden Gesetz noch nie gewesen, sagt sie. Tomaselli hält das Gesetz für einen „Befreiungsschlag“. Wer gute Arbeit leiste, könne gar kein Problem damit haben, dass diese auch offengelegt werde.
Regelung soll auch für bestimmte Unternehmen gelten
Mit dem neuen Gesetz soll der Zugang der Bürger zu staatlichen Informationen erleichtert und der Zugang zu Informationen von staatsnahen Unternehmen geöffnet werden, in die der Rechnungshof Einsicht hat. Dieser soll künftig auch Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsanteil prüfen können. Ausgenommen sein sollen Kammern, die nur ihren Mitgliedern Rechenschaft schuldig sein sollen.