Aus Sicht der Arbeiterkammer handle es sich bei Service-Pauschalen, die bei Handy-Verträgen bezahlt werden müssen, ebenfalls um verdeckte Kosten. Zunächst werde mit einer niedrigen monatlichen Grundgebühr geworben, doch am Ende würden die Kundinnen und Kunden draufzahlen, weil einmal im Jahr eine Service-Pauschale anfallen würde, argumentiert Paul Rusching von der AK Vorarlberg.
Man könne Handy-Verträge zwar nicht direkt mit einer Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio vergleichen, weshalb schwer zu sagen sei, ob sich das Urteil des Obersten Gerichtshofs auch auf Mobiltelefone auswirken werde, meint Rusching.
Verträge genau lesen
Die entscheidende Frage für Rusching ist, ob für die zusätzlichen Kosten eine entsprechende Gegenleistung geboten werde. Dementsprechend sei es wichtig, sich die Verträge genau anzusehen, appelliert er. Die Arbeiterkammer werde nun Gespräche mit den Telekommunikations-Unternehmen aufnehmen. Sollte es dabei nicht zu einer Lösung kommen, wäre auch eine Klage möglich, heißt es beim Konsumentenschutz.