Raser bei Nacht
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Extreme Strafen für Raser: Noch viele Unklarheiten

Extremen Rasern soll künftig das Auto abgenommen werden. Das sieht eine geplante Gesetzesänderung von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) vor. Die Vorarlberger Polizei sieht diese Maßnahme durchaus positiv. Der ÖAMTC Vorarlberg ist skeptisch, ob Rasern das Auto auch wirklich weggenommen werden kann.

Der Gesetzesvorschlag von Gewessler sieht vor, extremen Rasern das Auto abzunehmen und es zu versteigern. Der ÖAMTC Vorarlberg ist skeptisch, ob das überhaupt möglich ist. Raser könnten ungleich behandelt werden, je nachdem wie viel ihr Auto wert ist. Denn es mache schon einen Unterschied, ob ein Auto 2.000 Euro wert sei oder 70.000 Euro, sagt Jürgen Wagner vom ÖAMTC.

Außerdem argumentiert der ÖAMTC, dass Verwaltungsbehörden rechtlich gar keine Autos einziehen dürfen. Denn wenn das Auto nicht dem Raser gehört, sei dies Zugriff auf fremdes Eigentum und das sei verfassungswidrig.

Von der Vorarlberger Polizei heißt es dazu, dass diese Maßnahme im Einzelfall bei Wiederholungstätern durchaus sinnvoll sei. Wenn zum Beispiel die Führerscheinabnahme nichts nütze und sich der Raser trotzdem wieder hinters Steuer setze, sagt Polizeisprecher Horst Spitzhofer. Aber auch für ihn gehört es noch geregelt, wie vorgegangen wird, wenn das Auto nicht dem Raser gehört.

Gesetzesnovelle in Begutachtung

Vor gut zwei Jahren hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bereits angekündigt, Autos von Rasern beschlagnahmen zu wollen. Nun wird der Plan konkret: Eine Novelle soll den „Verfall des Fahrzeugs bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen“ bringen, kündigte die Ministerin bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien an.

Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll von der Polizei künftig an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt werden. Danach soll die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob ein Verfall des Fahrzeugs „geboten“ ist – das Auto also beschlagnahmt bleibt oder an den Lenker bzw. die Lenkerin zurückzugeben ist.

Versteigerung: 70 Prozent des Erlöses an Fonds

Das Fahrzeug verfällt bei extremen Überschreitungen (also 60 km/h im Ort, 70 km/h außerhalb) insbesondere bei Wiederholungstätern, das bedeutet, ihnen kann es dauerhaft weggenommen werden. Im Extremfall kann die Beschlagnahmung des Autos auch bei Ersttätern erfolgen, so es geboten erscheint, den Täter von weiteren Raseraktionen abzuhalten – wenn etwa die Geschwindigkeiten um 80 bzw. 90 km/h (wieder im Ort bzw. außerhalb) überschritten werden, so Gewessler. Darunter fällt beispielsweise ein Raser, der mit 220 km/h über die Autobahn fährt.

Das Auto werde in der Folge versteigert – 70 Prozent des Erlöses sollen an den Verkehrssicherheitsfonds gehen, der Rest an die Gebietskörperschaft. „Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere Menschen auf der Straße“, sagte die Verkehrsministerin. Bei extremen Überschreitungen „hat im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter“, so die Ministerin – mehr dazu in „Extremen Rasern“ wird Auto abgenommen (ORF.at).