Das zuständige Bundesministerium prüfe derzeit, ob eine Lockerung der 3-G-Regel im Gesundheitswesen möglich sei. Was in jedem Fall aber bleibe, sei die FFP2-Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen, denn sie würde nicht nur vor dem Coronavirus schützen, sondern auch vor Influenza und anderen Viren.
Erleichterung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorarlberger Gesundheitswesen würde das Ende der 3-G-Regel eine Erleichterung mit sich bringen. In Pflegeheime sind nach Angaben des Landes beispielsweise rund 2.900 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon sind etwa 74 Prozent vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die restlichen 26 Prozent müssen sich täglich testen lassen.
Von 2.100 Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime sind rund 88 Prozent vollimmunisiert. Die restlichen Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich regelmäßig auf das Coronavirus testen.