Das Gebäude der VLV in Bregenz
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Wirtschaft

Finanzmarktaufsicht strafte VLV

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat festgestellt, dass die Vorarlberger Landesversicherung (VLV) ihrer Beratungspflicht nicht im rechtlich gebotenen Maß nachgekommen ist. Das berichtet die Wirtschaftspresseagentur (wpa). Die Strafe über 20.000 Euro sei rechtskräftig, der Kundschaft sei aber kein Schaden entstanden.

VLV-Vorstand Robert Sturn bestätigte auf wpa-Anfrage die verhängte Strafe. Die Angelegenheit dauere mittlerweile rund drei Jahre lang und gehe auf eine Prüfung an Ort und Stelle im Jahr 2019 zurück. Es ging dabei um die Frage, ob nicht fondsgebundene Rentenversicherungen mit fixer Prämie und garantierter Versicherungsleistung auch von der erweiterten und detailliert zu dokumentierenden Beratungspflicht erfasst sind oder nicht.

VLV: Kein Schaden für Versicherungsnehmende

„Damals war das noch nicht so ganz klar, und wir vertraten die Ansicht, dass diese erweiterte Beratungspflicht samt Dokumentation hier nicht gilt“, so Sturn. „Denn bei der von uns angebotenen klassischen Rentenversicherung haben die Versicherungsnehmer kein Risiko. Das liegt ausschließlich beim Versicherer.“ Deshalb gebe es wegen des Straferkenntnisses auch keinen wie auch immer gearteten Schaden für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer.

Mit FMA genaues Prozedere festgelegt

Die FMA habe das jedoch anders gesehen und betrachtet auch nicht fondsgebundene Rentenversicherungen als kapitalanlageorientierte Produkte mit erweiterter Beratungs- und Dokumentationspflicht. In den vergangenen drei Jahren habe man folglich in Zusammenarbeit mit der FMA das genaue Prozedere bei Beratung und Dokumentation im Fall von nicht fondsgebundenen Rentenversicherungen bei der VLV festgelegt.

Dokumentationspflicht schützt auch Versicherung

Durch die neuen Regelungen gibt es jetzt den gesetzlich vorgegebenen Schutz für die Versicherungsnehmenden, allerdings auch für den Versicherungsberater, und damit für die Versicherung. „Die Beratung wird genau dokumentiert. Dann kann niemand mehr hinterher sagen, er sei nicht darüber informiert worden“, so Sturn.

Ausufernde Dokumentationspflichten

Einen Rechtsstreit mit der FMA in dieser Angelegenheit vom Zaun zu brechen, um die eigene Sicht der Dinge zu verteidigen, wäre angesichts der Bedeutung dieser vor allem formalrechtlichen Angelegenheit völlig unverhältnismäßig gewesen, so Sturn: „Wir sind ja nicht gegen die korrekte Beratung unserer Kundinnen und Kunden.“

Kundschaft fühle sich durch Beratung gestört

Allerdings bestehe mitunter die Gefahr, dass sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer von den immer umfassenderen Beratungs- und Dokumentationsunterlagen, die sie zu unterzeichnen haben, eher gestört fühlen und sie dazu übergehen, alles schnell und pauschal zu unterschreiben. Das sei ja auch nicht im Sinne einer guten Beratung, gibt der VLV-Direktor zu denken.