Infoblatt Klimabonus
ORF.at/Georg Hummer
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Finanzen

So werden Klima- und Teuerungsbonus ausbezahlt

Mit Stand von Donnerstagvormittag wurden der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus bereits an 4,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher überwiesen, alternativ dazu sind bereits knapp 600.000 Gutscheine verschickt worden. Wer sein Geld wann bekommt, hängt absichtlich vom Zufall ab.

Wer’s bekommt:

„Alle in Österreich lebenden Menschen bekommen den Klimabonus“, erklärt das Klimaschutzministerium auf seiner Website. Gemeint seien damit „alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz 2022 für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter.“ Viele haben die 500 Euro bereits auf ihrem Konto. Aber auch Menschen aus der gleichen Familie an derselben Adresse bekommen das Geld nicht gleichzeitig.

Wann es überwiesen wird:

Das ist sogar beabsichtigt, teilt das Ministerium mit: „Die Überweisung des Klimabonus erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Wohnort oder sonstiges. Um eine vermeintliche Bevorzugung schon im Vorfeld zu vermeiden, erfolgt die Auszahlung zufällig. Zuerst wird die Hauptwohnsitz-Meldung geprüft, danach ob ein Konto bei der Pensionsversicherung vorliegt und falls nicht, ob bei Finanzonline eines vorliegt.“

Was man dafür tun muss:

Tun müsse man dafür nichts, heißt es auf der Website: „Sind Ihre Kontodaten auf FinanzOnline aktuell, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt.“ Wer also regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt, erhält den Bonus automatisch. Das betrifft zum Beispiel Pensionierte und Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten.

Welches Konto verwendet wird:

Alle, deren aktuelle Kontonummer beispielsweise bei FinanzOnline hinterlegt ist, bekommen ihren Bonus auf dem selben Weg. In der Regel sind das alle, die über FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich machen. Verwendet werden jene Kontodaten, „die seit dem 1.1.2020 aktualisiert worden sind oder auf die das BMF erfolgreich überwiesen hat. Als letztes wird überprüft, ob es ein Konto gibt, auf das Familienbeihilfe überwiesen wird. Wenn es nirgends ein Konto gibt, wird ein Gutschein zugeschickt.“

Klimabonus- Gutschein
Sodexo
So sehen die Gutscheine aus – sie sind in Wirklichkeit zu je 50 Euro gestückelt.

Wer Gutscheine bekommt:

Da der Klimabonus ab sofort einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. Für das Jahr 2022 war dieser Stichtag der 22. Juli. Waren die Kontodaten auf FinanzOnline am Stichtag nicht aktuell, so wird der Klimabonus heuer in Form eines Gutscheins per Post zugesandt.

Das gilt auch für alle, die kein Konto haben: Sie bekommen den Klimabonus in Form von Wertgutscheinen nach Hause geschickt und zwar per RSa-Brief (Rückscheinbrief blau). Damit wird sichergestellt, dass die Gutscheine nur den jeweiligen Adressatinnen und Adressaten ausgehändigt werden. Wer nicht zuhause ist, wird benachrichtigt und kann den Brief mit einem Lichtbildausweis in der Postfiliale abholen.

Wozu die Vollmacht ist:

Achtung: Auf der Post kann der Klimabonus nur persönlich abgeholt werden. Die Vollmacht ist hier nicht gültig!

Wer einen Gutschein erwartet, aber häufig nicht zuhause ist, kann sich den Weg zur Poststelle auch sparen, indem er eine Vollmacht erteilt: Dazu muss man nur das Formular Klimabonus Vollmacht V10 ausfüllen. Dieses Formular haben die meisten auch in ihren Briefkasten bekommen. Damit gibt man einer volljährigen Person im eigenen Haushalt die Vollmacht, den Klimabonus stellvertretend entgegenzunehmen.

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Mit einer Vollmacht können Erwachsene berechtigt werden, die Gutscheine entgegen zu nehmen

Wo die Gutscheine gelten:

Unternehmen, die ebenfalls mitmachen und Gutscheine bei sich einlösen lassen wollen, können sich online bei Sodexo dafür anmelden.

„Die Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei österreichweit bei mehr als 24.000 Geschäften eingelöst werden oder bei unserem Bankpartner in Bargeld abgelöst werden“, schreibt das Ministerium. Das heißt, man kann sie bei der Bank 99 der Post in Bargeld tauschen. Die Gutscheine sind von der Firma Sodexo, zeigen eine grün-blaue Berglandschaft und einen Strichcode. Sie sind in Werte von je 50 Euro gestückelt.

Die Sodexo-Gutscheine muss man zwar persönlich über die Post entgegennehmen, aber nicht persönlich einlösen: Die Gutscheine sind übertragbar, und damit ist laut Ministerium ein Weitergeben möglich – auch als Spende an karitative Organisationen.

Wenn es etwas länger dauert:

Bis Mitte Oktober sollten jedenfalls fast alle den Klimabonus erhalten haben. Etwas länger kann es dauern, wenn die gespeicherte Kontonummer nicht stimmt. Hier heißt es aus dem Ministerium: „Sollte bei FinanzOnline eine falsche Kontonummer hinterlegt sein, erhält die betreffende Person einen Gutschein per RSa-Brief. Für die Versendung der Gutscheine ist eine gewisse Vorlaufzeit notwendig. Deshalb erhält ein Teil jener Menschen, deren Kontonummer auf Finanzonline nicht korrekt ist, den Gutschein Anfang nächsten Jahres.“

Wer wie viel bekommt:

Hinweis: Wer im Jahr mehr als 90.000 Euro brutto verdient, muss den Teuerungsbonus versteuern. Beim Klimabonus ist dies nicht notwendig.

Die Höhe der Bonuszahlung ist abhängig vom Alter, so das Ministerium: „500 Euro oder 250 Euro. Wegen der Teuerung bekommen 2022 alle Erwachsenen 500 Euro. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Hälfte.“ Die Zahlung besteht also aus zwei Teilen: 250,- Euro Klimabonus und 250,- Euro Anti-Teuerungsbonus für Erwachsene.

Woher das Geld kommt:

Das Geld für den Klimabonus kommt unter anderem aus den Einnahmen des CO2-Preises, der ab Oktober 2022 eingeführt wird. Aufgrund der aktuellen Teuerungen werde der Bonus heuer zusätzlich angehoben, um die Menschen in Österreich zu entlasten.

Wie es 2023 weiter geht:

Ab dem kommendem Jahr wird der Klimabonus regional gestaffelt: Je nach Wohnort und Öffi-Anbindung gibt es dann vier Stufen: 100, 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr und Person – Kinder erhalten die Hälfte. Ob dieser Plan angesichts der anhaltenden Teuerung aufrecht erhalten wird, bleibt abzuwarten.

Wer zusätzlich Teuerungsausgleich bekommt:

Zusätzlich zum Klima- und Teuerungsbonus gibt es heuer den Teuerungsausgleich als Notfallmaßnahme für sogenannte „vulnerable Personengruppen“. Gemeint sind damit Menschen, die Unterstützungszahlungen erhalten wie z.B. Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien – aber auch über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld. Ausgezahlt wurde der Ausgleich im September automatisch mit der jeweiligen Leistung.

Anspruchsberechtigt sind laut Gesetz „nur Menschen ohne Erwerbsarbeit, die im Mai und Juni mindestens 31 Tage eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben.“ Das bedeutet auch, dass alle, die erst am 1. Juni arbeitslos wurden, diese Sonderzahlung nicht bekommen, weil der Juni nur 30 Tage hat.