hangrutschung
Gemeinde Lochau
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Chronik

Illegal gelagerter Grünmüll führte zu Hangrutschung

Der Pfänderhang in Lochau ist beim Hochwasser ins Rutschen geraten, weil dort illegal Grünmüll gelagert worden war. Die Gemeinde hat den Hang und die Straße im Bereich Oberhaggen untersucht und saniert. Dabei wurde festgestellt, dass dort kaum schützende Pflanzen mit Wurzeln waren, weil der Grünmüll verhinderte, dass diese wachsen.

Aufgrund der Hangrutschungen und dem Hochwasser, verursacht durch den Starkregen vor rund einem Monat, musste in der Gemeinde Lochau am Pfänder die Straße im Bereich Oberhaggen saniert werden. Der Lochauer Bürgermeister Frank Matt (Grüne) und das Bauamt Lochau waren nach der Fertigstellung der wesentlichsten Baumaßnahmen vor Ort, um sich erneut ein Bild von der Situation zu machen.

Matt erklärt: „Was die Gefahrenlage bei Starkregen, insbesondere am Pfänder, besonders erhöht, sind diverse Hangrutschungen. Bei der Begutachtung des Schadens wurde festgestellt, dass das Wachstum eines schützenden Pflanzenbestandes durch illegale Grünmüllablagerung verhindert worden ist und es dadurch zum Abrutschen des Hanges gekommen ist.“

Schutzfunktion der Wälder durch Grünmüll blockiert

Sträucher und Bäume festigen durch ihre intensive und tiefe Durchwurzelung den Boden und verhindern oder dämpfen zumindest Hangrutschungen und andere Erosionsvorgänge. Mischwälder mit einem hohen Tannen- und Laubbaumanteil können diese Bodenschutzfunktion besonders gut erfüllen. Fehlt das schützende Waldkleid, so hat dies neben der lokalen Gefährdung von Siedlungen, Verkehrswegen sowie Wiesen und Weiden auch einen erheblichen Einfluss auf die Stabilität des Gesamtökosystems.

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Illegale Entsorgung strengstens verboten

Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, Äste und dergleichen gehört deshalb nicht in die Wälder, eine illegale Entsorgung ist strengstens untersagt. Zu bedenken gelte es laut Gemeinde Lochau zudem, dass Gartenabfall der entlang von Bächen illegal entsorgt wird, vom Regen in die Bäche gespült wird und dort zu Verklausungen (= der teilweise oder vollständige Verschluss eines Fließgewässerquerschnitts infolge angeschwemmten Treibgutes, Totholzes und dergleichen) führt, was wiederum der Grund für ein Übertreten der Bäche sei.

Matt appelliert daher an die Eigenverantwortung der Hausbesitzerinnen und -besitzer und bittet um Mithilfe, insbesondere auch, was die Kontrolle und Wartung der hauseigenen Sickeranlagen und Hauskanalisationen nach so außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen betrifft.