Bahnhof Feldkirch
ÖBB/Michael Fritscher
ÖBB/Michael Fritscher
Chronik

Alkohol-Verbot am Bahnhof Feldkirch

Im Bereich des Feldkircher Bahnhofs gilt ab sofort ein Alkohol-Verbot. Die Konsumation alkoholischer Getränke ist auf der gesamten Bahnhofsfläche untersagt. Bei einem Verstoß kann das Security-Personal die betroffenen Personen aus dem Gebäude verweisen.

Seit Kurzem ist die von der Stadt Feldkirch beschlossene Alkoholverbotsverordnung im Umfeld des Bahnhofs Feldkirch in Kraft. In Übereinstimmung mit der Stadt haben die ÖBB nun die Hausordnung für das Bahnhofsgebäude entsprechend angepasst. Damit gilt ab sofort das Alkoholkonsumationsverbot für den gesamten Bereich des Feldkircher Bahnhofs. Ausgenommen sind Gastronomiegeschäfte beziehungsweise Gastronomieflächen.

Sechs Bahnhöfe in ganz Österreich

Für den Bahnhof Dornbirn gilt das Alkoholkonsumationsverbot bereits seit 2016. Die Erfahrungen damit sind laut ÖBB sehr positiv und würden von den Bahnkunden begrüßt werden. Der Bahnhof Feldkirch ist österreichweit der sechste Bahnhof, an dem der Konsum alkoholischer Getränke verboten ist. Neben den beiden Vorarlberger Städten gehören Innsbruck, Salzburg, Wien Praterstern und Wiener Neustadt dazu.