Das Eingangsschild der Wirtschaftskammer Vorarlberg
ORF
ORF
Politik

Ministerium prüft Kammer-Inserate

Das Wirtschaftsministerium überprüft, ob Inserate der Vorarlberger Wirtschaftskammer beim ÖVP-Wirtschaftsbund illegal gewesen sind. Außerdem wird sich der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss im Herbst mit der Affäre auseinandersetzen.

Es geht um Inserate der Wirtschaftskammer im Magazin des Wirtschaftsbundes. Der Bundes-Rechnungshof hat nämlich kürzlich festgestellt, dass die Inserate der Kammer in dem Magazin großteils als unzulässige Parteienspende gewertet werden können.

Anfragebeantwortung an NEOS

In einer parlamentarischen Anfrage wollte Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker (NEOS) erneut wissen, wie das Wirtschaftsministerium auf die Erkenntnis des Rechnungshofes reagiert. Schon einmal hat NEOS nämlich diese Anfrage gestellt – damals hat das Ministerium keinen Anlass gesehen, zu handeln.

Ministerium: Informationen werden eingeholt

Nach der Feststellung des Rechnungshofs ist das nun anders. In der neuerlichen Antwort heißt es wörtlich: „Im Hinblick auf die nunmehr bekannt gewordenen Umstände werden Informationen bezüglich der Vorgänge in der Wirtschaftskammer Vorarlberg eingeholt.“ In Vorarlberg dürfte sich ein Untersuchungsausschuss erst im kommenden Jahr mit dem Thema befassen.

Zuständigkeit des Ministeriums

Das Wirtschaftsministerium ist als zuständige Aufsichtsbehörde der Wirtschaftskammer für die Prüfung der Gesetzmäßigkeit verantwortlich. Darunter fallen auch die vom Bundes-Rechnungshof als unzulässig festgestellten, verdeckten Parteispenden durch Inserate. Gewünscht wird von Loacker (NEOS), dass vom Ministerium eine klare Aussage getroffen wird. Die Weisungsbefugnis der Aufsichtsbehörde würde ermöglichen, derartige Geschäfte mittels Bescheids oder Erlass zu untersagen. Zudem besteht für das Ministerium die Möglichkeit, zuständige Personen abzuberufen.

Loacker bezeichnete den Prüfprozess des Wirtschaftsministeriums als sehr langsam und appelliert, das Schuldbewusstsein zu überdenken. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, die Einnahmen durch die Inserate, welche keinen Werbewert besitzen, zurückzufordern. Zurückzuzahlen wäre an die Wirtschaftskammer und die Fachgruppen, welche anstelle des Werbewerts eine Parteispende finanzierten, so Loacker.