Boot liegt im Hafen
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Chronik

Streit über Zulassung: Haus- oder Partyboot?

Der Streit über eine Bootszulassung am Bodensee beschäftigt die Behörden. Hafenbetreiber Günther Salzmann beantragte die Zulassung für ein neues Partyboot – so seine Definition. Aber es darf nicht auf dem See fahren. Denn die Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz stuft das viereckige Wasserfahrzeug als „Hausboot“ ein – und die sind am Bodensee nicht erlaubt.

Das viereckige, elektrisch betriebene Wasserfahrzeug sieht nicht aus wie ein klassisches Boot. Aber es ist ausgestattet wie ein solches. Günther Salzmann, der Betreiber des gleichnamigen Hafens am Rohrspitz, wollte das Boot als Partyboot zulassen und als solches vermieten, wie er sagt. Etwa an Ausflügler, die das Boot für besondere Anlässe oder Badeausflüge mieten wollten.

„Starke wohnliche Komponenten“

Die BH Bregenz verweigert aber die Zulassung für das Gefährt. Die Begründung der BH: Es handle sich um ein „Hausboot“ – und die sind auf dem Bodensee nicht erlaubt. Laut der Bodensee-Schifffahrtsordnung gelten Boote, die hauptsächlich zum Wohnen verwendet werden, als Hausboote und bekommen keine Zulassung.

Das Boot habe eine Raumhöhe von 2,75 Metern und ein Raumvolumen von über 100 Kubikmetern, sagt Rainer Honsig-Erlenburg von der BH Bregenz. „Es sind bodentiefe Fenster angebracht. Es hat ein begehbares Dach beziehungsweise eine Dachterrasse mit Whirlpool“, zudem gebe es „starke wohnliche Komponenten“ wie etwa Küche und Bad. Deshalb sei die BH zu dem Schluss gelangt, dass das ein Hausboot sei, so Honsig-Erlenburg.

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Boot von außen
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Viereckiges Boot
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Innenraum
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Küchenzeile im Boot
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Boot von Innen heraus
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WC
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Whirlpool auf dem Dach
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Yachten mit mehreren Schlafzimmern

Günther Salzmann kann die Entscheidung der BH nicht nachvollziehen. Das Boot habe nicht mal ein Bett drin, darauf habe man extra verzichtet, damit es nicht in die Kategorie „Hausboot“ falle. Er vermutet, dass die Form ausschlaggebend ist, die das Boot wie eine Hütte aussehen lässt. „Ob das Boot viereckig ist oder Bug oder Heck hat“ – die Form seines Bootes könne aber doch keine Rolle spielen.

Salzmann verweist auf größere Yachten auf dem Bodensee – diese hätten teils mehrere Schlafzimmer, mehrere Bäder und eine Küche. Sein Boot habe aber den Vorteil, dass es auch für ältere Leute besser geeignet sei, weil sich diese nicht bücken und Treppen steigen müssten, um sich im Inneren des Bootes bewegen zu können. „Darum ist es viereckig. So erspart man sich viele Sachen und kann viel Luxus haben mit weniger Fläche.“

„Die Saison kaputt gemacht“

Die Nachfrage nach dem Boot sei groß, sagt Salzmann, der sich über den Verdienstausfall der vergangenen Monate ärgert, in denen das Gefährt schon gut sichtbar in seinem Hafen liegt. „Ich hätte schon 20-mal vermieten können, wenn die Behörde ‚Ja‘ gesagt hätte. Die ganze Saison haben sie mir kaputt gemacht.“ Dadurch seien ihm 20-mal 2.500 Euro – also schon 50.000 Euro – entgangen.

Beschwerde gegen BH-Bescheid

Um das Gefährt mehr wie ein Boot aussehen zu lassen, hat Salzmann auch schon eine Idee. Wenn die BH weiter auf ihrer Auffassung beharre, baue er aus Pappe oder Aluminium einen Bug daran, sagt er.

Salzmann hat jetzt eine Beschwerde gegen den negativen BH-Bescheid eingebracht. Daher muss nun das Landesverwaltungsgericht entscheiden, wie es in dieser Sache weitergeht.

Streit über Zulassung: Haus- oder Partyboot?

Der Streit über eine Bootszulassung am Bodensee beschäftigt die Behörden. Hafenbetreiber Günther Salzmann beantragte die Zulassung für ein neues Partyboot – so seine Definition. Aber es darf nicht auf dem See fahren. Denn die Bezirkshauptmannschaft Bregenz stuft das viereckige Wasserfahrzeug als „Hausboot“ ein – und die sind am Bodensee nicht erlaubt.