Die Aktion der beiden deutschen Jungjäger sorgt für großes Kopfschütteln bei den Einheimischen. Die beiden Männer machten sich vergangenen Dienstag zu Fuß mit zwei erfahrenen Bergsteigern und einem professionellen Jagdfilmer in ein Steinbockgebiet auf der Nordseite der Kanisfluh auf, übernachteten dort und schossen dann eine Steingeiß – alles dokumentiert in den sozialen Netzwerken, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“. Die beiden Jäger wurden dann mit dem geschossenen Tier per Hubschrauber ins Tal geflogen.
Der Wildbiologe des Landes, Hubert Schatz, stellt klar, dass dort oben gejagt werden darf, auch wenn die Kanisfluh unter Landschaftsschutz steht. Die Vorgehensweise der Jäger ist aber auch für ihn unverständlich. In diesem Gebiet habe bisher noch kaum jemand gejagt, weil es dort so steil und unwegsam ist. Außerdem müsse sich ein Jäger im Vorfeld überlegen, wie er und das erlegte Tier auch wieder ins Tal kommen. Ein Hubschraubertransport sei für einen Jäger meist nur eine Notlösung.
Für die beiden deutschen Jäger muss aber bereits im Vorfeld klar gewesen sein, dass sie einen Hubschrauber brauchen. Der Transportflug wurde nämlich bereits einen Tag vorher bestellt, bestätigt Wucher Helicopter. Für Wucher sind solche Transportflüge nichts Außergewöhnliches und sind laut Pressesprecher Dieter Heidegger auch in einem Gebiet, das unter Landschaftsschutz steht, erlaubt.
Jägerschaft sieht keinen Anlass für Konsequenzen
Die Vorarlberger Jägerschaft hat sich am Freitagnachmittag zu dieser Causa geäußert. Sie verweist auf den gültigen Abschussplan, der für das Gebiet Kanisfluh vorliegt. Wenn hier alles korrekt gelaufen ist, dann sieht die Jägerschaft keinen Anlass für Konsequenzen gegen die beiden Jäger.
Kanisfluh seit 2020 unter Landschaftsschutz
Das Bergmassiv Kanisfluh wurde 2020 unter Landschaftsschutz gestellt. Das heißt, es gibt gewisse Verbote in diesem Bereich. Unter anderem sind Drohnen- und Hubschrauberüberflüge in einer Höhe von weniger als 300 Metern verboten. Ausnahmen gebe es für die zeitgemäße Jagd, sagt Naturschutzanwältin Katharina Lins. Das sei nun natürlich Auslegungssache. Noch ist unklar, ob und mit welchen Strafen die Jäger rechnen müssen – zuständig ist die BH Bregenz. Im Mittelpunkt dürften dabei wohl mögliche Verstöße gegen das Landschaftsschutzgesetz stehen. Sollten Verstöße festgestellt werden, werden diese natürlich geahndet, sagte Bezirkshauptmann Gernot Längle.
Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist.