Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Gericht

Vergewaltigung und Nötigung: Vier Jahre Haft

Ein 38-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen mehrerer Delikte – darunter schwere Nötigung und Vergewaltigung – zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Trotz der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten glaubte der Senat dem Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 38-Jährige, der aus dem Irak stammt, lernte die 30-jährige Vorarlbergerin 2020 in einer Bar in Dornbirn kennen. Selbst war er zu diesem Zeitpunkt bereits mit einer Frau aus seiner Heimat verheiratet, mit der er fünf Kinder hat.

Fortgesetzte Gewalt gegen „Zweitfrau“

Die 30-Jährige konvertierte für den Angeklagten zum Islam und trug Kopftuch. Es folgte eine Hochzeit nach muslimischem Ritus, die 30-Jährige wurde zur „Zweitfrau“ des Irakers. Den Angaben der Frau zufolge machte er ihr immer wieder Vorschriften und unterdrückte sie – auch mit Gewalt. Es gab Ohrfeigen, Schläge, Drohungen.

Abtreibung erzwungen

Im Frühjahr 2021 wurde die Vorarlbergerin schwanger. Weil sie im Zuge einer Tauffeier im Bekanntenkreis eine katholische Kirche betreten hatte, forderte ihr Mann laut Anklage, die Schwangerschaft abzubrechen. Er habe mit Entführung in den Irak und dem Tod gedroht, hieß es. Die Frau gab nach und ließ die Schwangerschaft abbrechen.

Vergewaltigung und Einbruch

Nur wenig später – im Sommer 2021 – zwang der 38-Jährige nach Erkenntnis des Gerichts seine Frau gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Bregenz. Dennoch zeigte die 30-Jährige den Täter erst an, als sich dieser nach Beziehungsende auf unbekannte Weise Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft hatte.

Mann streitet alles ab, Gericht glaubt Frau

Den Ausführungen des 38-Jährigen, der auf seine Unschuld pochte, glaubte der Schöffensenat nicht. Gegen ihn wurde eine vierjährige Haftstrafe ausgesprochen, der Frau wurden 6.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.