Lange Schlangen an Flugschaltern
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Tourismus

Urlaubsärger: Welche Rechte Reisende haben

Endlich Urlaub – ohne Einreisebeschränkungen und hoffentlich ohne Virus – und dann das: Ausgefallene Flüge, überbuchte Mietwagenfirmen und Personalmangel im Urlaubshotel. Derzeit kommt es bei Urlaubsflügen häufig zu Problemen. Aber Reisende müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Statt Sonne, Strand und Urlaubsfreuden erleben viele zurzeit ausgefallene Flüge durch Personalmangel bei Fluglinien und Flughäfen. Statt am Strand zu liegen, stranden Urlauber am Flughafen und wollen an den Schaltern wissen, wie es weiter geht.

Da gibt es rechtlich eigentlich nur zwei Möglichkeiten, sagt Renate Burtscher von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer: „Wenn die Airline diesen Vertrag nicht erfüllen kann, dann ist sie verpflichtet, mir den Ticketpreis zurück zu erstatten oder mich sozusagen unter Stellung eines Ersatzfluges schnellstmöglich zu meinem Zielflugort zu transportieren.“

Ausgefallenen Flüge – Rechte für Reisende

Fehlendes Personal im Tourismus, überbuchte Mietwagen und kurzfristig ausgefallene Flüge verunsichern und verärgern die Urlauber. Was kann man tun und welche Rechte haben Reisende wenn sie privat buchen oder auf Pauschalreisen vertrauen.

Pauschal oder individuell ist der springende Punkt

Fällt der Flug aus, macht es einen Unterschied ob der Urlaub individuell, also Hotel und Flug separat gebucht, oder pauschal alles zusammen über ein Reisebüro abgewickelt wurde. Da hat die Pauschalreise Vorteile, erklärt Marco Wohlfahrt, Geschäftsführer von Rhomberg Reisen: „Die Pauschalreise bietet dem Kunden absolute Rechtssicherheit. Da gibt es seit 2018 das Pauschalreisegesetz, das die Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die Verantwortung für alle Reiseleistungen in dem Vertrag zu tragen und zu erfüllen.“

Wartende am Flughafen
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Airlines zahlen für Ausfälle nicht immer

Am Wochenende und am Montag hat z.B. die AUA an die 120 Flüge gestrichen. Wie schaut es mit dem selbst gebuchten Hotel im Urlaubsort aus, wenn ich gar nicht oder verspätet ankomme? Das hängt u.a. vom Grund des Flugausfalls ab, so Konsumentenberaterin Burtscher: „Wenn die Verspätung oder die Annullierung des Fluges auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, dann muss die Fluggesellschaft in der Regel keine Ausgleichszahlungen leisten. Und deshalb kann es sein, dass ich dann schlussendlich auf den Hotelkosten, wenn ich das individuell gebucht habe, sitzen bleibe.“

Hohe Nachfrage nach Reisen

Steigende Kerosinpreise, fehlendes Personal und CoV-bedingte Ausfälle – die Zeiten sind unsicher. Trotzdem ist die Zahl der Reisebuchungen stark gestiegen, sagt Marco Wohlfahrt von Rhomberg Reisen: „Die Nachfrage ist sicher bei den meisten Reiseveranstaltern und Reisebüros und Airlines viel höher, als man es angenommen hat noch vor einigen Monaten. Also Nachfrageseitig sind wir sehr zufrieden.“

Wer bei seinem Traum-Urlaub auf Nummer sicher gehen will, sollt derzeit also eher pauschal buchen, dann sollte im Fall von einer Absage wenigstens finanziell kein Schaden bleiben.