Universitätsprofessor und Verfassungsjurist Bußjäger kommt in seinem umfangreichen Gutachten, das die rechtlichen Möglichkeiten der Landesregierung im Kampf gegen Bodenspekulation prüfen sollte, zu folgendem Ergebnis: Das Land Vorarlberg kann etwas gegen Bodenspekulation unternehmen – in Übereinstimmung mit den verfassungs- und europarechtlichen Bestimmungen.
Genehmigungsmodell für Grundstückkauf
Vordergründig wird gefordert, dass nur noch jene Personen einen Baugrund kaufen können, die ihn auch wirklich benötigen und dies nachweisen können – wie beispielsweise ein Familienvater, der für ein Kind vorsorgt, oder auch ein junges Paar, das sich den Wunsch auf ein eigenes Haus erfüllen möchte.
Derzeit gilt die Regelung, dass jeder, der Bauland kaufen möchte, das kann. Damit die Regulierung des Kaufs von Bauland mit dem Europarecht übereinstimmt, soll die Regelung nicht überall gelten: „Wenn man es in den Regionen, die besonders von der Knappheit der verfügbaren Grundstücke geprägt sind, und befristet einführt, würde ich kein wesentliches Problem sehen“, sagt Bußjäger.

Auswirkungen auf Markt und Preise nicht abschätzbar
Für jene Personen und Gesellschaften, die bereits mehr als 10.000 Quadratmeter bebautes oder unbebautes Land besitzen, solle der Bedarf nicht geprüft werden, sagt Arbeiterkammer-Direktor Rainer Keckeis. In diesen Fällen sei sowieso klar, dass sie keinen Baugrund mehr benötigen.
Wie sich eine solche Regelung auf den Markt beziehungsweise auf die Preise auswirken könnte, könne man derzeit kaum abschätzen. Einen ganz wesentlichen Effekt gebe es aber, sagt Keckeis: „Die, die eh schon viel haben, können nicht noch mehr kaufen“. So würde der Grundstückkauf auch für andere Personen, die als Interessenten auftreten, möglich und leistbar – eine Ansage gegen Baulandhortung.