Der Mann bestritt vor Gericht bis zuletzt, als Schlepper tätig gewesen zu sein. Er habe Landsleuten weitergeholfen, dabei habe es sich aber um einen Freundschaftsdienst gehandelt, beteuerte er. Für jemanden, der selbst habe flüchten müssen, sei das normal.
Die Zeugen ihrerseits gaben völlig widersprüchliche Geschichten zu Protokoll. Der Richter bewertete das Gehörte als höchst unglaubwürdig. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte zumindest 400 Euro für seine Dienste erhalten hat.
Im Citytunnel aufgegriffen
Nach den vorliegenden Erkenntnissen kaufte der Angeklagte zunächst in Wien Zugtickets für seine vier Landsleute, die er anschließend auch im Zug bis nach Bregenz begleitete. Von dort sollte die Fahrt weiter nach Deutschland führen.
Einer der Syrer wollte sich nach Holland zu Bekannten durchschlagen, ein anderer nach Schweden. Von Bregenz über die deutsche Grenze hätten es die Männer aber selbst schaffen müssen, woran sie aufgrund fehlender Ortskenntnisse scheiterten. Die Gruppe wurde im Citytunnel aufgegriffen. In Deutschland wären sie von einem weiteren Schlepper in Empfang genommen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.