Radweg Dornbirn Enteignung
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Chronik

Enteignung für Radweg: Ging Bescheid verloren?

Die Enteignung eines Teil eines Grundstücks für einen Radweg in Dornbirn ist am Dienstag vor Gericht verhandelt worden. Der Besitzer wehrt sich dagegen. Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob der dafür nötige Bescheid verloren gegangen sein könnte.

Für einen Radweg bei der neuen Autobahnauffahrt Dornbirn-Süd braucht das Land einen Teil eines Grundstücks. Der Besitzer will den Streifen aber nicht verkaufen. Die Landesverwaltung hat ihn deshalb enteignet. Dagegen hat der Grundstücksbesitzer, ein inzwischen in Liechtenstein sesshafter Unternehmer, Beschwerde eingelegt.

Enteignung für Radweg: Ging Bescheid verloren?

Die Enteignung eines Teil eines Grundstücks für einen Radweg in Dornbirn ist am Dienstag vor Gericht verhandelt worden. Der Besitzer wehrt sich dagegen. Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob der dafür nötige Bescheid verloren gegangen sein könnte.

Richterin muss nun entscheiden

Die Verhandlung hat am Dienstagvormittag am Landesverwaltungsgericht begonnen. Es geht dabei um den Enteignungsbescheid vom Oktober 2021. Eigentlich ist die Enteignung damit schon rechtskräftig, doch der Anwalt des Grundstückeigentümers sagt, dass er diesen Bescheid nie bekommen habe.

Das Landesverwaltungsgericht versucht nun herauszufinden, wo der Bescheid verloren gegangen sein könnte. Wäre der Bescheid in der Post gewesen, hätte er ihn sicher nicht übersehen, so Martin Mennel, Anwalt des Grundstückbesitzers. Von der Vertreterin des Landes heißt es, dass der Brief garantiert abgeschickt worden sei.

Die Verhandlung wurde vertagt. Die Richterin muss nun entscheiden, ob der Bescheid zugestellt worden ist oder nicht. Stellt sie fest, dass Anwalt Mennel den Bescheid erhalten hat, bleibt er rechtskräftig und der Gundstücksbesitzer wird enteignet. Sollte der Bescheid den Anwalt nicht erreicht haben, könnte er gegen ihn berufen.

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