Illustration schweizer Fahne und Coronavirus
Alexander Sánchez – stock.adobe.com
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Coronavirus

Schweiz beendet alle Maßnahmen ab 1. April

Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch die letzten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie aufgehoben. Ab Freitag fallen die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen. Strukturen müssen aber erhalten bleiben, damit notfalls schnell reagiert werden kann.

Mit der Rückkehr zur „normalen Lage“ gemäss Epidemiengesetz liegt die Hauptverantwortung zum Schutz der Bevölkerung wieder bei den Kantonen. Konkret hat die Schweizer Regierung beschlossen, die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auf den 1. April aufzuheben. Ferner wird die Schweizer Covid-App vorübergehend deaktiviert.

Der Bundesrat begründet die erwartete Aufhebung der Maßnahmen damit, dass es „dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung“ in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. „Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich“, heißt es in einer Mitteilung.

„Ende der besonderen Lage“

Die Schweizer Nachrichtenagentur SDA fasste die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Ende der besonderen Lage“ zusammen:

  • Ist die Covid-19-Pandemie vorbei?
    Mit der Rückkehr zur sogenannt „normalen Lage“ gemäss Epidemiengesetz und der Rückübertragung der Verantwortung an die Kantone ist die Pandemie nicht zu Ende. Mit saisonalen Erkrankungswellen sei auch in Zukunft zu rechnen, schreibt der Bundesrat. Bis im Frühling 2023 soll eine Übergangsphase gelten; Strukturen in den Kantonen, etwa für das Testen, Impfen und die Kontaktverfolgung sollen erhalten bleiben, damit schnell auf neue Entwicklungen reagiert werden kann.
  • Muss man nach einem positiven Test zuhause bleiben?
    Die Pflicht für Angesteckte, sich für fünf Tage zu isolieren, fällt am Freitag. Die Schweizer Behörden mahnen aber, bei Symptomen weiterhin zuhause zu bleiben, um mögliche weitere Ansteckungen mit Covid-19 zu vermeiden.
  • Sind Tests bei Symptomen weiterhin kostenfrei?
    Ja, denn der Schweizer Bund übernimmt weiterhin die Kosten für Tests für Personen, die Symptome haben.
  • Müssen irgendwo noch Masken getragen werden?
    Die schweizweit vorgeschriebene Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen und Heimen wird am Freitag aufgehoben. Maskentragen zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer wird freiwillig. Den Kantonen steht es zudem frei, auf ihrem Gebiet Masken vorzuschreiben. Beispielsweise in Bern und in Genf müssen in Spitälern und Pflegeheimen weiterhin Masken getragen werden.
  • Werden Zertifikate für Geimpfte, nachweislich Genesene und negativ Getestete weiterhin ausgestellt?
    Ja, weil sie für Reisen ins Ausland nach wie vor nötig sein können. In der Schweiz müssen seit dem 17. Februar keine Zertifikate mehr vorgezeigt werden. Die Kantone haben aber die Kompetenz, auf ihrem Gebiet eine Zertifikatspflicht anzuordnen.