Prozess versuchter Mord in Hard
ORF Vorarlberg
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Chronik

13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montagnachmittag ein 24-jähriger Mann wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine Frau mit einem Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge töten wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte ist nicht nur zweifach vorbestraft, sondern hat auch schon seit Jahren psychische Probleme. Dazu kommen Alkohol und Drogen sowie Schwierigkeiten im zwischenmenschlichen Umgang – vor allem mit Frauen. All das habe zur Messerattacke auf das Opfer geführt, rechtfertigt sich der 24-Jährige am Montag. Geplant habe er die Tat aber nicht, es sei eine Kurzschlussreaktion gewesen. Der Mann sagte wörtlich, er wollte zu-, jedoch nicht abstechen.

Schuldspruch wegen versuchtem Mord

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag ein 24-jähriger wegen versuchten Mordes gegen eine Frau schuldig gesprochen. Er hat vergangenen April in Hard auf dem Rad sitzend einer Frau beim Vorbeifahren ein Messer in den Rücken gestoßen. Den Angriff gibt der Mann zu, eine Tötungsabsicht verneinte er im Prozess.

„Frau hat großes Glück gehabt“

Es sei großes Glück gewesen, dass die 27-jährige Frau durch den vier Zentimeter tiefen Messerstich nicht schwerer verletzt worden ist, sagte der medizinische Sachverständige. Geht der Stich ein paar Zentimeter weiter nach unten Richtung Herz oder Lunge, ist die Frau tot, so der Experte.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der 24-Jährige zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Der Mann leide an einem Hyperaktivitätssyndrom, auch Struwwelpeter-Syndrom genannt. Er sei zwar psychisch abnorm, aber nicht Geisteskrank. Der Mann habe schon drei mal eine Therapie in der Valduna abgebrochen und hatte dort Mordphantasien. Die Zukunftsprognose sei für ihn somit sehr düster.

Die Geschworenen sprechen den 24-jährigen nach fast dreistündiger Beratung schuldig. Sie werteten die Tat mit 6:2 Stimmen als Mordversuch. Er muss 13 Jahre ins Gefängnis und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Dem Opfer wurde eine Entschädigung von 2.080 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Frau im Vorbeifahren Messer in den Rücken gerammt

Der Angeklagte fuhr im vergangenen April spätabends mit seinem Fahrrad an zwei jungen Frauen vorbei, die sich nach der Arbeit auf dem Heimweg befanden. Auf Höhe der beiden Frauen stach der 24-jährige völlig unvermittelt mit einem Küchenmesser auf eine 27-Jährige ein. Die Verletzte, die mit dem Angeklagten nicht bekannt war, dachte zuerst an einen Schlag und bemerkte erst später, dass sie einen Stich erlitten hatte. Das 21 Zentimeter lange Küchenmesser war in den zentralen Rückenbereich eingedrungen. Sie begab sich ins Spital, wo sie einen Tag zur Behandlung bleiben musste. Die Verletzungen hatten sich als nicht allzu gravierend herausgestellt.

„Wollte die Frau nicht töten“

Der 24-jährige Angeklagte wurde bereits vergangene Woche befragt. Der Mann sagte vor Gericht, dass es eine Kurzschlusshandlung gewesen sei. Er habe sich zum Tatzeitpunkt in einer schlechten körperlichen und geistigen Verfassung befunden. Konkret sei er depressiv und obdachlos gewesen. Am nächsten Tag hätte der ehemalige Hilfsarbeiter einen neuen Job antreten sollen und das alles habe ihn überfordert. Er hasst Frauen und gab vor Gericht an, dass er damals, beeinträchtigt durch Drogen und Alkohol, eine Frau verletzen wollte. Sie zu töten, sei nicht seine Absicht gewesen, sagte er.

Die Staatsanwältin hat den 24-Jährigen als klassischen Verlierertyp beschrieben, der in seinem Leben keine guten Beziehungen zu Frauen gehabt hat. Weil ihn kurz vor der Tat auch noch die eigene Mutter vor die Tür gesetzt hat, habe er dem Opfer das Messer in den Rücken gerammt – nur weil es sich um eine Frau gehandelt habe, so die Staatsanwältin.