ABD0031_20210315 – BLUDENZ – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Die Vorarlberger Gastronomie darf ab heute, Montag, 15. MŠrz 2021, ihre GŠste wieder bewirten. Die …ffnung gilt sowohl fŸr den Innen- als auch den Au§enbereich. – FOTO: APA/EXPA/JOHANN GRODER
APA/EXPA/JOHANN GRODER
APA/EXPA/JOHANN GRODER
Wirtschaft

„Alles besser als Sperrstunden oder Schließungen“

Seit Mitternacht gelten wieder einmal neue CoV-Regeln. Die Maskenpflicht gilt nun wieder in fast allen Innenräumen. Im Handel und in der Gastronomie hält sich die Begeisterung über das Comeback der Maskenpflicht in Grenzen, man nimmt die Regeln aber in Kauf.

Im Handel hat man mit der Maske wenig Freude, weil sie einem unbeschwerten Shoppen doch etwas im Wege stehe, sagt Spartenobmann Michael Tagwerker. Natürlich müsse etwas gegen die hohen Zahlen getan werden. Sinken die Zahlen aber wieder deutlich ab, soll auch die Maskenpflicht schleunigst zurückgenommen werden, sagt Tagwerker.

Wieder einheitliche Regel in Einkaufszentren

Beim Messepark in Dornbirn ist man über die Neuregelung zumindest nicht unglücklich, denn vorher war es in Einkaufszentren komplizierter, sagt Geschäftsführer Burkhard Dünser. „Im einen Geschäft hat man die Maske anziehen müssen, im anderen nicht, in den Gängen aber wieder schon. Das hat die Kunden verärgert. Jetzt gilt aber überall die Maskenpflicht. Das ist einfacher umzusetzen“, sagt Dünser.

„Maske ist das geringere Übel“

Auch die Gastronomie ist von den neuen Regeln betroffen, hier wird die Maske in Kauf genommen. Es sei das geringere Übel und man könne damit leben wenn es befristet ist, sagt Branchensprecher Stefan Köb.

In der Nachtgastronomie und bei größeren Events gilt statt Maskenpflicht auch wahlweise die 3-G-Regel und auch die nimmt man so hin. „Alles besser als Sperrstunden oder Schließungen“, sagt Köb. In Anbetracht der aktuellen Infektionszahlen hätten eh fast alle einen 3-G-Nachweis.