Die Stallpflicht war aufgrund der Gefahr der Übertragung von Vogelgrippe von Wildvögeln auf das Hausgeflügel erlassen worden. In Vorarlberg waren die Gemeinden entlang des Bodenseeufers und entlang des Rheins bis Feldkirch sowie die Region Vorderbregenzerwald betroffen.
Regeln zur Biosicherheit
Anstelle der Stallpflicht treten nun Regeln zur Biosicherheit in Kraft. So dürfen weiterhin keine gemischten Haltungen mit Wassergeflügel betrieben werden, die Fütterung und Tränkung muss im Stall bzw. in überdachten Bereichen stattfinden und die Tränkung aus Oberflächenwasser, zu dem Wassergeflügel Zutritt hat, ist verboten.