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Wirtschaft

Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Seit Mittwoch ist die Stallpflicht für Geflügelbetriebe, die in gewissen Risikogebieten Österreichs für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel seit 18. November 2021 in Kraft war, aufgehoben worden, teilt die Abteilung Veterinärangelegenheiten im Amt der Vorarlberger Landesregierung mit.

Die Stallpflicht war aufgrund der Gefahr der Übertragung von Vogelgrippe von Wildvögeln auf das Hausgeflügel erlassen worden. In Vorarlberg waren die Gemeinden entlang des Bodenseeufers und entlang des Rheins bis Feldkirch sowie die Region Vorderbregenzerwald betroffen.

Regeln zur Biosicherheit

Anstelle der Stallpflicht treten nun Regeln zur Biosicherheit in Kraft. So dürfen weiterhin keine gemischten Haltungen mit Wassergeflügel betrieben werden, die Fütterung und Tränkung muss im Stall bzw. in überdachten Bereichen stattfinden und die Tränkung aus Oberflächenwasser, zu dem Wassergeflügel Zutritt hat, ist verboten.