Ein Klassenzimmer in der Sommerschule
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Bildung

Pflichtschulen bekommen Unterstützung

Vorarlbergs Pflichtschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/23 eine zusätzliche Million Euro an Landesgeld zur administrativen Entlastung. Hinsichtlich der Zuteilung der Unterrichtsstunden wird künftig nicht mehr die Anzahl der Klassen an einer Schule entscheidend sein, sondern vielmehr eine „Kopfquote“.

Seit vielen Jahren klagen Vorarlberger Schul-Direktorinnen und -Direktoren, dass sie in der zunehmenden Flut an Verwaltungsarbeit förmlich untergehen. Währen der Pandemie sind durch die zahlreichen und sich immer ändernden Maßnahmen etliche Schulen an ihre Grenzen gestoßen. Die Probleme in der Verwaltung hätten sich schon seit langem abgezeichnet, in den vergangenen zwei Jahren seien sie aber sprunghaft gestiegen, sagt Andreas Kappaurer, der pädagogische Leiter der Vorarlberger Bildungsdirektion.

Nun habe das Land den Hilferuf der Schulen endlich erhört und schüttet dafür zusätzlich eine Million Euro aus. Für Kappaurer ist das Geld gut investiert.

Die zusätzlichen Verwaltungsstunden werden auf Basis der Schülerzahlen zuerkannt, hieß es. Kleinere Schulen, die das erforderliche Beschäftigungsausmaß allein nicht erreichen würden, können sich mit anderen Schulen in einem Verbund zusammenschließen. Angesichts der bestehenden Personalknappheit an Vorarlbergs Pflichtschulen wolle man sicherstellen, dass „sich Lehrer auf ihre pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen konzentrieren können“, wurde betont.

Pro-Kopf-System bei Aufteilung der Unterrichtsstunden

Um den Schulen mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum zu bereiten, wird ab Herbst die Zuteilung der Unterrichtsstunden umgestellt. In Zukunft werden die Unterrichtsstunden mit einem Pro-Kopf-System verteilt, sagt Kappaurer: „Je mehr Schüler eine Schule hat, desto mehr Stunden sind es dann natürlich auch und der Schulleiter teilt mit diesen Ressourcen dann die einzelnen Klassen und Gruppen ein.“

Dadurch werden auch Lehrer etwas flexibler werden müssen, meint Kappaurer, denn an den zugewiesenen Unterrichtsstunden hängt auch die Anzahl der notwendigen Lehrer. Das bedeutet, für die eine Lehrerin und den anderen Lehrer könnte dadurch ein Schulwechsel nötig werden.