Aufnahme aus dem Gerichtssaal
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Gericht

Zwei Jahre Haft für Kindesmisshandlung

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Montagvormittag ein junger Vater zu zwei Jahren Haft verurteilt, sechs Monate davon unbedingt. Der 24-Jährige hatte seine damals sechs Monate alte Tochter so heftig geschüttelt und misshandelt, dass sie auf einem Auge fast blind ist. Der Angeklagte legte ein volles Geständnis ab.

Die Übergriffe wurden im Mai vor zwei Jahren verübt. Im Prozess wurden die besonderen Umstände erörtert, die der Tat vorangegangen waren. So war der Angeklagte erst 21 Jahre alt, als seine 15-jährige Freundin schwanger wurde. Sie beschlossen, das Kind zur Welt zu bringen und es aufzuziehen. Die Freundin ging tagsüber in die Schule, der Freund arbeitete im Schichtbetrieb in einem Metallunternehmen und betreute das Kind.

Zwei Jahre Haft für Kindesmisshandlung

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Montagvormittag ein junger Vater zu zwei Jahren Haft verurteilt, sechs Monate davon unbedingt. Der 24-Jährige hatte seine damals sechs Monate alte Tochter so heftig geschüttelt und misshandelt, dass sie auf einem Auge fast blind ist. Der Angeklagte legte ein volles Geständnis ab.

Ein Schütteltrauma ist eine durch äußere Gewalt (Schütteln) verursachte Hirnverletzung bei Säuglingen und Kleinkindern. Ein Schütteltrauma kann zu lebenslangen Behinderungen und sogar zum Tod führen.

Sehvermögen dauerhaft geschädigt

Damit offenbar überfordert, schüttelte und schlug der Vater das schreiende Kind und verletzte es damit schwer. Dadurch kam es laut Gutachten zu einer Einblutung der Hirnhaut, außerdem wurden stumpfe Schläge gegen den Kopf festgestellt. Der nahezu gänzliche Sehverlust am linken Auge wird ein Leben lang bleiben, das kann sich nur minimal ändern, sagte der medizinische Sachverständige.

„Kindesmisshandlung führt ins Gefängnis“

Der junge Vater und die noch jüngere Mutter des Kindes wollen aber zusammenbleiben und gemeinsam für das Kind sorgen. Zwei Jahre Haft lautet das Urteil, ein halbes Jahr muss der Angeklagte ins Gefängnis. „Kindesmisshandlung führt ins Gefängnis“, sagte der Richter, „das müsse völlig klar sein.“