In dem Fußacher Brief werden alle Mitarbeiter der Bodensee-Gemeinde aufgefordert, bis in spätestens drei Wochen einen Impfnachweis, einen Genesungsbescheid oder eine Impfbefreiung vorzulegen. Andernfalls werde es bei der Bezirkshauptmannschaft eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht geben.
Bürgermeister Peter Böhler (Liste Zukunft Fußach) erklärte nun aber, er habe die Gemeinde-Bediensteten nur über die künftige Rechtslage informieren wollen. Er entschuldigte sich und bereut vor allem die Wortwahl. Er habe den Text unterwegs – zwischen zwei Terminen – auf den Inhalt geprüft, nicht aber auf die genaue Formulierung. Und er stellt klar: Die Gemeinde Fußach werde keine Mitarbeiter anzeigen. Das Impfen befürwortet Böhler aber nach wie vor. Es sei die wirksamste Methode, um die Pandemie zu bekämpfen. Die Gemeinde habe deshalb ihr Personal schon im Vorfeld intensiv über die Impfung aufgeklärt – unter anderem in Gesprächen mit einem Mediziner.
Gewerkschaft hält Handeln für rechtswidrig
Die Empörung über den Brief ist auch außerhalb von Fußach groß. Aus Sicht der für die Gemeindebediensteten zuständigen Gewerkschaft younion schießt die Gemeinde mit dem Schreiben weit über das Ziel hinaus und handelt rechtswidrig. Ein Impfnachweis sei für den Dienst in einer Gemeinde nicht nötig, regelmäßiges Testen reiche, sagt younion-Landesvorsitzender Thomas Kelterer. Denn am Arbeitsplatz gelte ja weiterhin die 3G-Regel.