Es gibt keine konkrete Zahl, wie viele Menschen kontrolliert worden sind, ob sie sich auch an den Lockdown gehalten haben. Die Polizei war sehr zurückhaltend, sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Gestraft wurde nur dann, wenn jemand ohne 2-G im Handel, Gasthaus oder im Museum erwischt wurde.
Insgesamt 27.000 Euro Geldstrafen
In die Arbeit, zum Sport oder zum Einkaufen durfte man auch im Lockdown, deswegen war es für die Polizisten auch schwierig zu kontrollieren. Insgesamt sind seit Mitte November 250 Menschen bei den Bezirkshauptmannschaften angezeigt worden, weil sie gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen haben, sagt Burtscher. Dadurch sind an die 27.000 Euro an Geldstrafen zusammengekommen.
Lockdown für Ungeimpfte beendet
Der Lockdown für Ungeimpfte ist vorbei. Seit Montag können sich Personen, die sich bisher nicht impfen lassen haben, wieder frei bewegen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Praktisch sind die Auswirkungen gering, da 2-G in weiten Teilen des öffentlichen Lebens weiter gilt. So sind für Ungeimpfte weiter Besuche von Veranstaltungen, Lokalen oder Geschäften, in denen es nicht um den täglichen Bedarf geht, untersagt. Weitere Lockerung sind aber bereits angekündigt.
Was Leute ohne Impfung nun wieder tun dürfen, ist, sich auch ohne triftigen Grund im Freien zu bewegen sowie Freunde besuchen. Bisher galt ja, dass die Betroffenen nur zu gewissen Zwecken außer Haus durften, etwa wenn sie zur Arbeit gingen, Lebensmittel oder Medikamente kauften, Sport betrieben oder spazieren gingen.