Ein Impfpass wird gestempelt
APA/EXPA/Johann Groder
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Coronavirus

Impfpflicht-Ausnahmen verlieren Gültigkeit

Anfang Februar wird die Covid-19-Impfpflicht in Kraft treten. Ausgenommen sind schwangere Frauen, genesene Menschen und solche, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Es ist aber nach wie vor unklar, welche medizinischen Gründe gemeint sind, bisherige Ausnahmegründe verlieren nämlich ihre Gültigkeit.

Vom Bund gibt es derzeit noch keine endgültige Liste, welche medizinischen Gründe vorliegen müssen, damit man von der Impfpflicht befreit wird. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) geht aber von einer kurzen Liste aus, denn es werden offenbar nur sehr wenige Krankheiten festgelegt, die eine Impfung nicht zulassen. Das betrifft zum Beispiel Patienten nach einer Organ-Transplantation. Psychische Erkrankungen hingegen werden wohl nicht für eine Impfbefreiung reichen, sagt Rüscher. Sie rechnet damit, dass die Liste mit den genauen Gründen in den nächsten Tagen vorliegen wird.

Unklar, ob Gültigkeit sofort verloren geht

Interessant wird das für jene, die schon bisher aus medizinischen Gründen von der Impfung befreit waren. Die Atteste gelten nach Einführung der Impfpflicht nämlich nicht mehr. Bisher war es so, dass man für eine Impfbefreiung ein Attest von einem Arzt innerhalb der EU gebraucht hat. Solche Impfbefreiungen waren zeitlich auf drei Monate befristet. Wenn nun Anfang Februar die Impfpflicht in Kraft tritt, seien diese bisherigen Impfbefreiungen nichts mehr wert, sagt Rüscher. Es sei aber noch unklar, ob sie sofort ihre Gültigkeit verlieren oder ob sie noch bis zum Ablauf der drei Monate gültig bleiben.

Epidemieärzte und Krankenhäuser

Viele Diskussionen hat es zuletzt auch darüber gegeben, wer denn die Impfbefreiungen ausstellen soll. Die wenigen Amtsärzte in Vorarlberg sollen lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Stattdessen sollen sich sogenannte Epidemieärzte um die Impfbefreiungen kümmern. Von denen gibt es schon über 50 in Vorarlberg. Darunter fallen etwa Hausärzte, die beim Impfen helfen oder Hausbesuche bei CoV-Erkrankten machen.

Zudem sollen Impfbefreiungen in Krankenhäusern ausgestellt werden, aber nur für Patienten, die bereits dort sind, zum Beispiel nach einer Operation, sagt Rüscher. „Es ist nicht so gedacht, dass Patientinnen und Patienten, die glauben darunter zu fallen, in ein Spital gehen können, um sich eine Impfbefreiung zu holen“, so Rüscher.

Und auch wenn man zu einem Epidemiearzt geht, um eine Impfbefreiung zu beantragen, sollte man nicht einfach auf Verdacht hingehen, sondern gleich die nötigen medizinischen Befunde mitbringen und die vom jeweiligen Arzt überprüfen lassen.