Abendsegen und Gebet für Flüchtlinge
Abschluss der Gebhardswoche 2015
Kapelle am Gebhardsberg
1. September 2015
Katholische Kirche Vorarlberg / Dietmar Steinmair
Katholische Kirche Vorarlberg / Dietmar Steinmair
Religion

CoV-Regeln für den Kirchenbesuch

Auch heuer werden die Christmetten und Weihnachtsgottesdienste mit CoV-Schutzmaßnahmen wie FFP2-Masken gefeiert. Einen 2-G-oder 3-G-Nachweis benötigen aber nur diejenigen, die gestaltend am Gottesdienst mitwirken, Kirchenbesucher brauchen grundsätzlich keinen Nachweis zu erbringen. In einigen Orten wurden etwa Kinderkrippenfeiern abgesagt.

Wer in die Kirche geht, sollte auf jeden Fall nicht die FFP2-Maske vergessen. Während des gesamten Gottesdienstes gilt nämlich FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es aber: So darf zum Beispiel der Priester zum Predigen die Maske ausziehen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen.

Weitere Regeln für die einzelnen Religionsgemeinschaften sind in der Linksammlung unten zu finden.

Abstand halten – außer zum eigenen Haushalt

Auch Abstand halten ist natürlich nach wie vor das Gebot der Stunde: Mindestens einen Meter zu Menschen, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Hostien nur mit desinfizierten Händen

Hostien dürfen ausgegeben werden – jene, die sie ausgeben, müssen sich davor aber gründlich die Hände desinfizieren.

2-G oder 3-G nur für Gottesdienst-Gestaltende

2-G- oder 3-G-Nachweise sind für die Besucher der Gottesdienste laut der staatlichen Regeln keine zu erbringen, Kirchenbesucher sind von der Regelung grundsätzlich ausgenommen, die Kirchen können das jedoch in Eigenregie entscheiden. „Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich“, heißt es aber auch in einer Erklärung der österreichischen Bischofskonferenz.

Allerdings gelten auch für Priester, Ministranten oder Lektoren strengere Regeln: Sie brauchen einen 3-G-Nachweis – müssen also geimpft, getestet oder genesen sein. Chor-Sängerinnen und -Sänger brauchen einen 2-G-Nachweis.

Krippenfeiern mancherorts abgesagt

Allerdings finden nicht alle Weihnachtsgottesdienste statt – vor allem die Kinderchristmetten und Krippenfeiern werden heuer wegen der Pandemie in einigen Gemeinden ausfallen oder anders gestaltet. Informationen zu den geplanten Gottesdiensten gibt es bei den jeweiligen Pfarren auf der Homepage der Katholischen Kirche in Vorarlberg.