Pistenregeln FIS
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FIS-Pistenregeln für mehr Sicherheit

Die Skisaison hat wieder begonnen. Was viele Menschen aber nicht wissen, es gibt auch auf den Skipisten Regeln, an die man sich halten muss, und zwar weltweit. Der oberste Grundsatz lautet „Rücksicht nehmen“. Gemeinsam mit „Sicheres Vorarlberg“ bietet vorarlberg.ORF.at einen Überblick.

Bei den so genannten „FIS-Regeln“ handelt es sich um allgemeine Verhaltensregeln, die für Skifahrer:innen und Snowboarder:innen auf allen Pisten weltweit Gültigkeit haben. Sie sind in etwa mit einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar. Im Falle eines Unfalles wird geprüft, ob die beteiligten Wintersportler die FIS-Regeln eingehalten haben.

Viele Unfälle auf den Skipisten ließen sich verhindern, wenn Skifahrer:innen und Snowboarder:innen ihre Eigenverantwortung stärker wahrnehmen würden. Wie die Erfahrungen von Pistenwächtern zeigen, wird oft ohne Rücksicht auf Verluste nur das eigene Vergnügen ausgelebt.

Die FIS-Regeln im Überblick:

  1. Rücksicht auf die anderen: Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Pistenteilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.
  6. Anhalten: Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  8. Beachten der Zeichen: Jeder Pistenteilnehmer muss die Markierungen und Hinweisschilder auf den Abfahrtsstrecken beachten.
  9. Verhalten bei Unfällen: Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht bei Unfällen: Jeder Pistenteilnehmer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.