Landesgericht Feldkirch
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Chronik

Quarantäne-Brecher zu Geldstrafe verurteilt

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, bekommt einen Absonderungsbescheid und muss zu Hause bleiben. Einer, der sich nicht daran gehalten hat und die Quarantäne verlassen hat, musste sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten und erhielt eine Geldstrafe.

Der 47-Jährige lebt in einer betreuten Unterkunft und wurde am 23. September mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet und abgesondert. Allerdings, sagte er der Richterin, sei er starker Kettenraucher und müsse immer wieder raus, sonst hätte er einen Kollaps bekommen. Aus der Zigarettenpause ist dann aber ein Einkauf im Supermarkt geworden. Eine Betreuerin hat ihn mit einer Einkaufstasche zurückkommen sehen und die Polizei alarmiert. Die hat ihn dann bei einer zweiten Einkaufstour am gleichen Nachmittag erwischt.

Bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe möglich gewesen

Der Richterin hat er einen handgeschriebenen Zettel gegeben, mit der Aufschrift: „Corona sei ansteckend, aber nur ein kleiner Schnupfen. Er empfiehlt Kamillentee und Taschentücher.“ Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen á vier Euro verurteilt. Der Tagessatz ist deshalb so gering, weil der Mann in Invalidenpension ist und lediglich 240 Euro im Monat übrig hat. Insgesamt muss er 1.440 Euro bezahlen. Er hat das Urteil angenommen, aber die Richterin noch gefragt, ob das der billigste Preis sei, den sie machen könne. Laut der Richterin wäre eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren möglich gewesen.