Kinder fahren Lift auf der Wunderwiese
Franz Zwickl
Franz Zwickl
Coronavirus

Öffnung während Lockdown: Skigebiete unschlüssig

Der vierte Lockdown hat begonnen: Handel, Gastronomie und Co. müssen wieder bis 12. Dezember zusperren. Die Seilbahnen bleiben aber offen – das heißt: Skifahren mit der 2-G-Regel ist erlaubt. Doch viele Skigebiete sind noch unschlüssig, ob sie bereits während des Lockdowns öffnen. Lech beispielsweise will erst am 13. Dezember öffnen.

Im Gegensatz zu einem ursprünglichen Entwurf ist nun während des Lockdowns für Skifahrer die Benutzung von Seilbahnen doch erlaubt. Sie müssen einen 2-G-Nachweis vorweisen. Außerdem muss man in geschlossenen oder abdeckbaren Gondeln oder Sesselliften (wie auch in geschlossenen Stationen) eine FFP2-Maske tragen.

Lech verschiebt Saisonstart

In manchen Vorarlberger Skigebieten herrschte am Montag noch Unschlüssigkeit darüber, ob der Saisonstart während des Lockdowns bis 12. Dezember oder erst danach erfolgen wird. In der nobelsten Destination – am Arlberg – herrschte aber Klarheit: „Liebe Gäste, aufgrund der bundesweiten Verordnung ist der Saisonstart verschoben und findet nicht vor dem 13. Dezember statt“, hieß es in Lech am Arlberg.

Hochjoch führt Betrieb fort

Im Montafon hingegen hat die Saison bereits am 12. November begonnen – im Skigebietsteil Hochjoch laufen drei Anlagen im Wochenendbetrieb. Das werde man so fortführen, erklärte Marketing-Leiterin Annika Hartmann für das Skigebiet Silvretta Montafon auf APA-Anfrage. Wann man in den durchgehenden Betrieb wechseln werde, könne man heute noch nicht sagen. In den meisten Skigebieten des Bregenzerwalds dürfte die Tendenz bezüglich des Saisonstarts eher in Richtung Mitte Dezember gehen.

Die Fachgruppe der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer mahnte die Politik: „Es ist jetzt Punkt zwölf. Noch besteht die Chance, die Saison zu retten.“ Dafür müssten aber etwa Maßnahmen gesetzt werden, um die Impfquote im Land zu steigern. „Wir haben Angst vor einem Winter wie 2020/21“, so Fachgruppen-Obmann Andreas Gapp.

Ninja-Pass gilt auch beim Skifahren

Kinder unter zwölf Jahren brauchen generell beim Skifahren keinen 2-G-Nachweis. Die Sonderregelung für schulpflichtige Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren gilt auch für Seilbahnen. Für sie wird der „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt, sagt der Sprecher der Vorarlberger Seilbahnbetreiber, Andreas Gapp, auf Anfrage von vorarlberg.ORF.at.