Ein leeres Restaurant
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Coronavirus

Lockdown ab Montag und Impfpflicht ab Februar

Regierung und Landeshauptleute haben sich nach zähem Ringen auf einen Lockdown für ganz Österreich und eine CoV-Impfpflicht verständigt. Die Schließungen sollen ab Montag maximal 20 Tage dauern, wobei nach zehn Tagen evaluiert wird. Die Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) bestätigt am Freitagvormittag die Spekulationen über einen bundesweiten Lockdown für alle. Der Lockdown für alle gelte zunächst für zehn Tage, dann werde die Wirksamkeit des Lockdowns überprüft und das weitere Vorgehen entschieden. Er soll aber maximal 20 Tage dauern. Für Ungeimpfte werde der Lockdown jedenfalls auch nach dem 12. Dezember gelten. Schallenberg sagte, es sei trotz monatelanger Überzeugungsarbeit nicht gelungen, genug Menschen von der Impfung zu überzeugen. Man habe daher keine andere Möglichkeit gesehen, als weitere einschränkende Maßnahmen für andere zu verordnen – „zum Schutz von uns allen“.

Schulen sollen offen bleiben

Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs) schließen in ganz Österreich mit Montag. Es kommt eine ganztägige Ausgangssperre für alle, also für Ungeimpfe und Geimpfte, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Menschen dürfen ihr Zuhause also nur für dringende Einkäufe oder Erledigungen verlassen, um zur Arbeit zu gehen, oder um Bewegung im Freien zu machen.

Für alle Arbeitnehmer gilt eine Homeoffice-Empfehlung, in den Arbeitsstätten ist weiterhin 3-G verpflichtend. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz. Alle Eltern wurden aufgerufen, ihre Kinder wenn möglich nicht zum Unterricht zu schicken. Es findet aber weiterhin Präsenzunterricht statt.

Impfpflicht ab Februar

Zudem kündigte Schallenberg eine Impfpflicht ab 1. Februar an. Bei Verstößen würden Verwaltungsstrafen drohen, sagte Schallenberg. Details der Regelung sollen in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden. „Wir wollen keine fünfte Welle“, so Schallenberg.

Ob eine Einführung indes verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich wäre, hängt im Wesentlichen von der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ab. „So wie die Entwicklung der Dinge läuft und die Beurteilung durch die Fachleute, kann man annehmen, dass nun die Schwelle der Verhältnismäßigkeit erreicht ist“, meinte Bernd-Christian Funk von der Sigmund Freud Privatuniversität. „Man muss beachten, dass die Impfpflicht für die gegenwärtige Welle schon ziemlich spät kommt. Daher scheint es mir, als ob man sozusagen mit einer Impfpflicht bereits für eine kommende Welle Vorsorge trifft. Aber auch in diesem Fall scheint mir die Maßnahme verhältnismäßig“, erklärt Verfassungsexperten Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck.