Person hält eine FFP2-Maske
APA/Helmut Fohringer
APA/Helmut Fohringer
Coronavirus

Strengere CoV-Regeln an den Schulen

An den Schulen sind in den kommenden beiden Wochen keine Schulveranstaltungen wie etwa Exkursionen oder Wandertage erlaubt. Empfohlen wird auch eine FFP2-Maske für die Unterstufe und Volksschule.

13 Klassen abgesondert

Die vielen CoV-Infektionen im Land wirken sich auch auf den Schulbetrieb aus. Nach Angaben der Landespressestelle sind derzeit in Gymnasien sieben Klassen abgesondert, dazu kommen noch je drei Klassen Mittel- und Volksschulen.

An den Schulen sind in den kommenden beiden Wochen keine Schulveranstaltungen wie etwa Exkursionen oder Wandertage erlaubt. Außerdem dürfen keine Externen wie etwa Vereine an die Schulen kommen. Das geht aus einer Info des Bildungsministeriums an die Schulen hervor. Neben einer durchgehenden FFP2-Maskenpflicht für die Oberstufen und Polys (auch im Unterricht) gilt nun grundsätzlich auch eine FFP2-Pflicht für Volks- und Unterstufenschüler mit Ausnahme des eigenen Sitzplatzes.

Sollte allerdings keine FFP2-Maske verfügbar sein, kann an Volksschulen und Unterstufen auch ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden, hieß es aus dem Bildungsministerium zur APA. Das werde den Schulen in einer weiteren Info auch mitgeteilt. Für die älteren Jugendlichen bleibt die durchgehende FFP2-Maske aber jedenfalls verpflichtend.

Elternsprechtage müssen digital stattfinden

Weitere Änderungen: Elternsprechtage und Konferenzen müssen digital stattfinden oder verschoben werden. Außerdem müssen nicht mehr nur mehr ungeimpfte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich einen Corona-Test absolvieren (davon mindestens ein PCR-Test). Auch für die geimpften gilt wieder eine Testpflicht – ausgenommen sind wie bisher nur die genesenen Kinder und Jugendlichen, da bei ihnen auch ohne neue Infektion die Tests noch anschlagen können.

Regeln gelten bis 27. November

Diese Regeln gelten ab morgen, Dienstag, bis zum 27. November. Der heutige Montag ist noch ein Übergangstag (in Wien und NÖ ist er wegen des Landesfeiertags schulfrei). Damit ist die von der Corona-Kommission ursprünglich für diese Woche vorgenommene Einordnung der drei Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol in die Risikostufe drei bzw. der anderen Länder in Stufe zwei obsolet. Für ganz Österreich gelten jetzt Regeln, die großteils der Stufe drei entsprechen, zum Teil aber noch darüber hinausgehen (Testpflicht auch für Geimpfte, grundsätzliche FFP2-Pflicht außer am Sitzplatz auch an Volksschulen und Unterstufen).

Am 29. November sollen nach dem derzeitigen Plan die Schulen wieder in den bisherigen Betrieb zurückkehren. Dann müssen nur mehr die ungeimpften Schüler testen, außerdem gelten die Regeln anhand der jeweiligen für das Bundesland festgelegten Risikostufe. Allerdings werden mit diesem Zeitpunkt die PCR-Tests ausgeweitet. Dann müssen die ungeimpften Schüler – wie jetzt schon in Wien – nicht nur einen, sondern zwei PCR-Tests pro Woche absolvieren.

Gleiches gilt auch für die Lehrer: Ungeimpfte Pädagogen müssen dann zwei PCR-Tests pro Woche machen, für geimpfte wird das Angebot dazu geschaffen. Anders als bisher dürfen die Lehrer auch an den Schulen testen.

Abseits des Schulbetriebs gilt für Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von den Lockdown-Bestimmungen ausgenommen. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren wird der Ninja-Pass aus der Schule dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Sie können damit also die Gastro besuchen oder im Verein Sport betreiben – ist der Pass für diese Woche vollständig ausgefüllt, gilt er auch am Wochenende. Einschränkung: Einzelne Bundesländer (oder auch Vereine) dürfen strengere Regeln festlegen.