Der Mann begann sich im Alter von 18 Jahren für Kinderpornos zu interessieren, im Internet suchte er nach Material, das vornehmlich Buben im Alter von sieben bis zehn Jahren zeigte. Noch bis vor drei Jahren sammelte er entsprechende Fotos und Videos. Im Lauf der Zeit soll er sich dann auch an zwei Buben vergriffen haben, beide zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt.
Die zwei Kinder sind Brüder und die Söhne eines Bekannten des Angeklagten. Zeitlich liegen die Übergriffe etliche Jahre zurück, der erste ereignete sich 2008. Bei einem der Buben blieb es beim Versuch, bei dem anderen Kind waren es zumindest zwei Übergriffe.
Unbescholtenheit milderte Urteil
Da bei einem der Brüder eine posttraumatische Belastungsstörung eintrat und das einer schweren Körperverletzung gleichzustellen ist, betrug der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre. Mit sechseinhalb Jahren bewegt sich die Strafe noch im unteren Bereich. Strafmildernd wirkten sich vor allem die Unbescholtenheit des 44-Jährigen, sein Geständnis und die Tatsache aus, dass es in einem Fall beim Versuch blieb. Den Opfern wurden 7.000 Euro bzw. 1.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagt war auch der Missbrauch eines dritten Buben. Dieser Vorwurf wurde am Dienstag jedoch ausgeschieden, weil zunächst noch ein Gutachten zu den psychischen Folgen für den Betroffenen erstellt werden soll.