Im vergangenen Jahr hat die CoV-Pandemie den Vorarlberger Adventmarkt-Veranstaltern einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Dieses Jahr scheinen sie – Stand jetzt – deutlich besser davonzukommen. Die Planung für die Christkindlmärkte ist jedenfalls schon voll im Gange, auch wenn sie etwas anders als gewohnt stattfinden werden.
„3-G“-Nachweis und Registrierung
Für Essen und Getränke braucht es einen „3-G“-Nachweis und eine Registrierung. In den Städten Dornbirn und Bludenz werden Speisen und Getränke deshalb nur in den umliegenden Gastgärten verkauft. So ist es zumindest derzeit vorgesehen.
Auf den Adventmärkten in Bregenz und Feldkirch wird die Verpflegung nicht in die Gastgärten ausgelagert. Stattdessen soll es mehrere „Gastronomie-Zonen“, also umzäunte Bereiche, in denen man Speisen und Getränke bekommt und konsumieren kann, auf dem Platz geben. Zutritt zu diesen Zonen erhält man aber auch da nur mit „3-G“-Nachweis und einer Registrierung.
Am 19. November öffnen unterdessen auch in der Steiermark die Adventmärkte. Während für Gastrostände der „3-G“-Nachweis gilt, ist das Flanieren und Einkaufen ohne einen solchen möglich. Betreiber setzen zudem verstärkt auf zentrale Registrierungen – mehr dazu in Adventmärkte: „3-G“ bei Gastroständen.
Auch in Salzburg müssen sich Besucherinnen und Besucher, die auf dem Christkindlmarkt etwas konsumieren, voraussichtlich registrieren und einen „3-G“-Nachweis vorzeigen. Offiziell festgelegt ist das aber noch nicht, man wartet noch auf die detaillierte Verordnung des Bundes – mehr dazu in Christkindlmarkt heuer mit Registrierung und „3-G“.