Badezimmer, Wohnung
ORF Vorarlberg
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Chronik

Vermieter will Wohnung nur an Geimpfte vermieten

In den vergangenen Tagen hat ein Wohnungsinserat in einem Vorarlberger Gemeindeblatt für Aufregung gesorgt. Der Vermieter möchte von potenziellen Mietern einen Impfnachweis sehen. Für die Vorarlberger Mietervereinigung ist dieses Vorgangsweise neu.

Dass man im Lokal einen „3-G-Nachweis“ vorzeigt, ist nichts Neues. Vom Wohnungsmarkt kennt man so etwas aber bisher nicht. Eine kürzlich erschienene Wohnungsanzeige sorgt daher für Aufsehen. In der Anzeige sucht der Vermieter einen berufstätigen Nichtraucher für seine möblierte Stadtwohnung. Zusätzlich fordert der Vermieter aber neben einem Lohnnachweis und einer Kaution auch einen Impfnachweis.

Inserat im Gemeindeblatt
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Wohnungsinserat im Gemeindeblatt

Bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung heißt es, dass jeder Vermieter jede Frage stellen darf, der Mieter sei aber nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten. In einem Inserat seien nur sehr wenige Dinge nicht erlaubt, wie zum Beispiel ethnische Zugehörigkeit, Familienstand und Geschlecht, sagt Andrea Schwaninger, Geschäftsstellenleiterin der Eigentümervereinigung.

Nur bei „begründetem Interesse“ erlaubt

Laut der Mietervereinigung darf der Vermieter nur bei „begründetem Interesse“ einen Impfnachweis verlangen. Das wäre zum Beispiel gegeben, wenn es um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Risikopersonen geht oder wenn die Mehrheit der Bewohner im Gesundheitswesen tätig sind. Der mögliche Mieter muss diese Frage aber nicht beantworten.