Politik

Diese CoV-Regeln gelten in der Wintersaison

Am Montagvormittag verkündete Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die CoV-Regeln für die anstehende Wintersaison. Dabei wird vor allem auf die „3-G-Regel“ gesetzt.

Nachdem die vergangene Wintersaison mehr oder weniger komplett ausfiel, hat Tourismusministerin Köstinger am Montag bekannt gegeben, dass Urlaub in Österreich diesen Winter wieder möglich sein wird. Basis dafür sei der Dreistufenplan. Damit verfolge man zwei ganz wichtige Ziele: Einerseits die Auslastung der Intensivbetten in Österreich so niedrig wie möglich zu halten und andererseits zu verhindern, dass Österreich von anderen Ländern als Risikogebiet eingestuft wird.

Genesene und Geimpfte werden laut Köstinger kaum Einschränkungen haben, lediglich die Maskenpflicht wird sie in manchen Bereichen betreffen. Auch Aprés-Ski wird unter sehr strengen Regeln wieder möglich sein. In den Seilbahnen wird es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr geben und auch die Abstandsregeln fallen, in Bereichen in denen die „3-G-Regel“ oder die Maskenpflicht gilt, weg.

Überblick der CoV-Regeln im Dreistufenplan

Stufe 1:
Gilt bereits seit 15. September. In Gastronomie und Hotellerie gilt die „3-G-Regel“, Antigentests gelten nur mehr 24 Stunden.

Stufe 2:
Tritt sieben Tage nach einer Intensivbettenauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft. In Gastronomie und Hotellerie gilt weiterhin die „3-G-Regel“, Selbsttests gelten nicht mehr, in der Nachtgastronomie gilt nur noch die „2-G-Regel“.

Stufe 3:
Tritt sieben Tage nach einer Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) in Kraft. Selbsttests und Antigentests sind nicht mehr zulässig, für die „3-G-Regel“ gelten nur noch PCR-Tests.

Steigt die Intensivbettenauslastung weiter, wird die „2-G-Regel“ auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Seilbahnen und Weihnachtsmärkte

In den Seilbahnen wird auch die „3-G-Regel“ gelten, zudem muss jeder eine FFP2-Maske tragen. Der „3-G-Nachweis“ wird beim Ticketkauf kontrolliert. Saisonkarten können nur Geimpfte oder Genesene Menschen erwerben. Die Einhaltung der Regeln wird laut dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) stichprobenartig von der Polizei und der Gesundheitsbehörde, und nicht von den Seilbahnbetrieben kontrolliert.

Weihnachtsmärkte und Adventmärkte werden heuer auch wieder möglich sein. Auch hier setzt man auf die bekannte „3-G-Regel“. An einer Umsetzung werde derzeit noch gearbeitet.

Planungssicherheit wichtigster Punkt

Für Köstinger steht vor allem die Planungssicherheit im Mittelpunkt und die sei somit gegeben. Sowohl die Gastronomie als auch die Hotellerie können nun mit der Planung für die Wintersaison beginnen.

Vorarlberger Seilbahnen begrüßen Regelung

Andreas Gapp, Obmann der Vorarlberger Seilbahnen, zeigt sich zuversichtlich: „Wir freuen uns, dass es in Abstimmung mit den Bergbahnen heuer gelungen ist, früh klare und einheitliche Sicherheitsregeln zu definieren. Das ist nicht nur für die Betreiber ein großer Vorteil, sondern gibt vor allem unseren Gästen aus dem In- und Ausland rechtzeitig Sicherheit und Klarheit. Dank der Vorgaben können sich alle bestens auf den Winter einstellen und zeitig entsprechende Vorbereitungen treffen."

Stichprobenartige Kontrollen

Durch das Konzept sei auch der Verkauf der Tickets geregelt, so Gapp weiter: „Beim Kauf des Tickets muss ein für die Gültigkeitsdauer des Skipasses gültiger Nachweis vorgelegt werden. Wer dann seinen 3-G-Nachweis, Lichtbildausweis und eine FFP2-Maske für die Seilbahnfahrt mitführt, der wird einen sicheren Skiwinter in vollen Zügen genießen können. Stichprobenartige Kontrollen im Gebiet sind durch die öffentliche Hand vorgesehen.“

Um das am Montag vorgestellte Konzept rechtskräftig zu machen, muss noch eine entsprechende Verordnung erlassen werden.