Stop Hand Gewalt
artit – stock.adobe.com
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Politik

Täterberatung ab September verpflichtend

Wer ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommt, muss sich ab September verpflichtend beim Institut für Sozialdienste (ifs) beraten lassen. Dort soll betroffenen Gefährdern ihre Verantwortung klar gemacht und zur Deeskalation und psychischen Stabilität beigetragen werden.

Bei Fällen von häuslicher Gewalt greift ab Mittwoch, 1. September ein neues Opferschutz-Programm. Wird ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, müssen Täter binnen 14 Tagen einen Beratungstermin beim Institut für Sozialdienste vereinbaren.

Dort werden Betroffene dabei unterstützt, ihre Verantwortung zu erkennen und eine klare Haltung gegen Gewalt einzunehmen, sagt Mario Enzinger, Leiter der ifs-Gewaltberatung. Die Gewaltprävention beinhaltet sechs Beratungsstunden.

„Mit Gewaltpräventionsberatung wurde Lücke geschloßen“

Laut Enzinger könne man hier erste Impulse setzen, den Vorfall thematisieren, Menschen in Verantwortung bringen und zur Deeskalation beitragen. Um Nachhaltigkeit zu erreichen, müsse man aber zu weiterführenden Beratungen mobilisieren, wo eine tiefere Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten stattfinden könne.

„Ich denke, dass mit der Gewaltpräventionsberatung eine Lücke geschlossen wurde, dass nun Gefährder verpflichtend ein Angebot in Anspruch nehmen müssen und ich denke, dass es einen wichtigen Baustein für den Opferschutz darstellen kann“, so Enzinger. Im vergangenen Jahr hat es im Land 340 Betretungsverbote gegeben, primär nach häuslicher Gewalt.

Bei Verweigerung droht Geldstrafe

Die Gewaltpräventionsberatung wird durch das Innenministerium finanziert. Wer sich weigert daran teilzunehmen, wird von der Polizei vorgeladen. Am Ende droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall 5.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.