Landesgericht Feldkirch von außen
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Chronik

Siebeneinhalb Jahre Haft für Familienvater

Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwochabend ein 46-jähriger Familienvater wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Schöffengericht hat ihn – nicht rechtskräftig – zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte ist seit März in Untersuchungshaft gesessen. Die Liste der Vorwürfe gegen ihn war lang. Der 46-Jährige soll seine Frau und seine beiden Töchter fast 15 Jahre lang immer wieder geschlagen und bedroht haben. Wenn ihm zum Beispiel nicht gepasst habe, was seine Frau gesagt hat, dann habe er sie geschlagen, so die Anklage. Einmal habe er sie so fest mit der flachen Hand geschlagen, dass die Frau das Bewusstsein verloren habe.

Prozess wegen Gewalt

Ein besonders schwerer Fall von häuslicher Gewalt ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch verhandelt worden. Ein 46 jähriger Familienvater soll fast 15 Jahre lang seine Frau und seine beiden Töchter immer wieder geschlagen und bedroht haben.

Angeklagter soll Tochter mit Umbringen bedroht haben

Die gesamten Vorwürfe reichten von Faustschlägen über Faustritte bis hin zu Drohungen, dass der 46-Jährige seiner Frau mit einem Messer die Augen ausstechen werde. Seine mittlerweile 25-jährige Tochter soll der Mann mit dem Umbringen bedroht haben, weil sie mit ihrem Cousin in einer Beziehung war.

Sie habe auch Zwischenblutungen bekommen, weil er ihr in den Bauch geschlagen habe. Und die jüngere Tochter – sie ist mittlerweile 15 Jahre alt – soll er auf den Boden gedrückt und mehrmals geschlagen haben.

Ein Mann sitzt an einem Tisch
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Der angeklagte 46-jährige Familienvater ist am Mittwochabend vom Schöffengericht schuldig gesprochen worden.

Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen

Vor der Aussage des Angeklagten ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen worden. Aber sein Verteidiger sagt, dass viele der Vorwürfe fraglich seien. Unter anderem weil die beiden Töchter in die Schule gegangen sind und da sei niemanden etwas aufgefallen.

Der Anwalt glaubt den Aussagen der Opfer bei der Polizei jedenfalls nicht. Er vermutet eine Intrige der Familie des Angeklagten. Außerdem will die Frau erst jetzt die Scheidung und da würde ihr eine Verurteilung in die Karten spielen, so der Verteidiger.

Am Ende hat das Schöffengericht den Angeklagten aber – quasi im Sinne der Anklage – schuldig gesprochen. Das Urteil von siebeneinhalb Jahren unbedingter Haft ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Rechtsmittel angemeldet.