Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als „3-G-Nachweis“. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert. Somit reicht auch für Urlauber der Nachweis der Erstimpfung, die 22 Tage zurückliegt, nicht mehr aus.
Die „3-G-Regel“ gilt in Österreich unter anderem bei der Einreise als auch in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Hotellerie und Beherbergung sowie bei Freizeiteinrichtungen.
Lösung für „Grünen Pass“ von Genesenen
Auch für jene, die nach einer Covid-Erkrankung genesen und nur einmal geimpft sind, wird es ab Sonntag eine Lösung für den „Grünen Pass“ geben. Während in den Impfzertifikaten bei zweimal Geimpften „2/2“ steht, ist bei Genesenen mit einer Impfung bisher der Vermerk „1/2“ im „Grünen Pass“ zu finden. Ab Sonntag wird diese Bezeichnung bei Genesenen zu „1/1“ umgestellt. Damit gelten auch Genesene mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert.