Bei der Fälschung eines Impfpasses, eines Zertifikates, aber auch eines QR-Codes für den sogenannten „Grünen Pass“ droht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft. Dabei ist es egal, ob man Papiere fälscht oder versucht, am Handy zu tricksen. Allerdings gibt es je nachdem zwei verschiedene Delikte im Strafgesetz.
Wenn man einen Impfass fälscht, indem man sich etwa einen Pass und einen falschen Arztstempel im Internet bestellt, oder wenn man ein ausgedrucktes Impfzertifikat verfälscht, dann gilt das als „Urkundenfälschung“ (§123 StGB).
Wenn hingegen nicht ein Papier gefälscht wird, sondern etwas Digitales wie der „Grüne Pass“ an sich oder der QR-Code am Handy, dann wird das Gericht eine „Datenfälschung“ (§125a StGB) prüfen, sagt Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck.
Vorarlberg: Bisher fünf gefälschte Tests entdeckt
Mit einem gefälschtem Impfnachweis wurde in Vorarlberg bislang noch niemand erwischt. Allerdings hat die Polizei in Vorarlberg bislang fünf Personen mit gefälschten Coronavirus-Testergebnissen erwischt. Zweimal wollte man damit in einen Friseursalon, einmal wollte jemand damit über die Grenze in die Schweiz, zwei Personen flogen bei Kontrollstellen der Polizei – etwa bei einer Verkehrskontrolle – auf.
Vorsätzliche Gefährdung: Bis zu drei Jahre Haft
Mit bis zu drei Jahren Haft kann man wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ (§178 StGB) bestraft werden. Das kann der Fall sein, wenn man infiziert ist und obendrein auch noch vorsätzlich handelt, etwa indem man ohne Maske ein volles Lokal besucht oder sich in einen voll besetzten Bus setzt. Diesbezüglich gab es bereits einige Verurteilungen.
Ein Jahr Haft droht wegen fahrlässiger Gefährdung von Menschen. Beispielsweise wenn man Symptome hat, diese aber nicht ernst nimmt und ebenfalls ohne Schutz und Abstand viele Leute gefährdet. Voraussetzung ist aber auch hier, dass man wirklich mit dem Virus infiziert ist.