Politik

Landtag musste sechs Minuten nachsitzen

Im Bregenzer Landhaus hat am Mittwoch die kürzesten Sitzung in der Geschichte des Vorarlberg Landtages stattgefunden. Gedauert hat sie genau sechs Minuten. Die Abgeordneten sind zusammengekommen, um über nur einen Tagesordnungspunkt abzustimmen – das war letzte Woche vergessen worden.

Der Landtag musste darüber abstimmen, ob ein Covid-Gesetz als dringend eingestuft wird. Das ist notwendig, damit im Sommer Regelungen rund um Covid weiter angepasst werden können. Diese Abstimmung ist letzte Woche vergessen worden. Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) nahm den Fehler auf seine Kappe und hat sich bei den Abgeordneten entschuldigt.

Abstimmung schlicht vergessen

„Wir waren alle wie von den Socken und haben gesagt: Okay, was machen wir?“, beschreibt der Landtagspräsident den Moment der Erkenntnis nach der vergangenen Sitzung: „Wir haben dann gleich den Kontakt mit allen Fraktionen hergestellt. Es ist jedem quasi wie Schuppen von den Augen gefallen: Ja, das haben wir wirklich vergessen, also werden wir das reparieren. Deshalb gab es diese sehr kurze und schnelle, schmerzlose Landtagssitzung heute, um auch hier formal alles sehr korrekt abzuwickeln.“

Zusätzliche Kosten im eigentlichen Sinne seien durch die Nach-Sitzung nicht entstanden, so Sonderegger. In einigen Fällen könnten allenfalls die An- und Abfahrtsersätze anfallen.

Gelassen und einstimmig

Die Abgeordneten aller Parteien nahmen ihren Kurzauftritt gelassen hin und waren sich einig: wo gearbeitet wird, dürfen auch Fehler passieren. Am Dienstag haben sie diesen Fehler korrigiert und die Dringlichkeit der dritten Covid-19-Sammelnovelle einstimmig beschlossen.

Novelle auf 31. Dezember verlängert

Die dritte Covid-19-Sammelnovelle, in der eine Vielzahl an Sonderregelungen zusammengefasst sind, war auf 31. Juli befristet. Nun wurde sie bis zum 31. Dezember verlängert.

Inhaltlich geht es vor allem um landesgesetzliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel die erleichterten Beschlussfassungen per Umlauf, Telefon- oder Video-Konferenzen im Gemeindegesetz, im Landesverwaltungsgerichts- oder im Sozialleistungsgesetz.

Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Beim Ergreifen von Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen gibt es die Fristenhemmung, wenn wegen der Pandemie-Maßnahmen Fristen nicht eingehalten werden können.