Wird ein gültiger „3-G-Nachweis“ (getestet, genesen, geimpft) erbracht, ist das Betreten von Amtsgebäuden bzw. die Teilnahme an Amtshandlungen ohne Mund-Nasen-Schutz erlaubt, heißt es in einer Aussendung der Landespressestelle.
Digitales Angebot soll weiter genutzt werden
Die Bevölkerung wird nach wie vor ersucht, vorrangig die digitalen Angebote zur Erledigung der Amtsgeschäfte zu nutzen – diese hätten sich in den vergangenen Monaten gut bewährt. Fremdenrechtliche Anträge (zB.: Verlängerungen und Erstanträge von Aufenthaltstiteln, Anmeldebescheinigungen, Aufenthaltskarten) sind aber persönlich einzubringen.