Der Angeklagte muss zusätzlich zur Haftstrafe 4.000 Euro Entschädigung bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 56-Jährige wurde für schuldig befunden, fünf Buben aus seinem Verwandtenkreis immer wieder zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Der Angeklagte bestritt, dass er die Buben zu sexuellen Handlungen gezwungen habe.
Mit Sport- und Musikunterricht gelockt
Die Opfer, die bei den Vorfällen zwischen sieben und sechzehn Jahren alt waren, gaben an, der Verwandte habe sie mit Karateunterricht und einem türkischen Musikinstrument gelockt. Beides gefiel den Buben. Doch dann habe er sie missbraucht, zum Teil sogar vergewaltigt. Die Verteidigung hingegen betonte, dass es in den beengten Wohnverhältnissen niemals möglich gewesen wäre, ungestört Sex mit den Opfern zu haben und sprach von „Märchen“.
Anklage und Verteidigung bekämpfen Urteil
Nach einem zweitägigen Prozess und einigen Zeugeneinvernahmen gelangte der Schöffensenat zu dem Urteil, dass der bisher Unbescholtene schuldig ist. Die Strafe wurde mit viereinhalb Jahren Gefängnis bemessen. An Entschädigung wurden 4.000 Euro zugesprochen.
Sowohl Anklagebehörde als auch Verteidigung bekämpfen das Urteil, es ist somit nicht rechtskräftig. Weil die angeklagten Übergriffe 2001 begannen und bis 2014 dauerten und es in dieser Zeit immer wieder Gesetzesnovellen gab, kamen viele verschiedene Gesetzesbestimmungen zur Anwendung.