Das öffentliche Leben über den Sommer wird jetzt fast wieder so wie vor der Pandemie. Möglich sei das, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Pressekonferenz, weil sich immer mehr Menschen impfen lassen und immer weniger am Coronavirus erkrankten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) spricht sogar bereits von einem „Sommer wie damals“.
Eine für den Sommer wohl sehr wichtige Lockerung ist das Fallen der Sperrstunde. Die Nachtgastronomie darf mit 75 Prozent Kapazitätsbeschränkung wieder öffnen und unter Berücksichtigung der „3-G-Regel“ wird auch das Tanzen in den Clubs ab dem 1. Juli wieder erlaubt sein. Die Kapazitätsbeschränkung wird voraussichtlich am 22. Juli aufgehoben.
Großveranstaltungen wieder uneingeschränkt möglich
Großveranstaltungen sind ab dem 1. Juli wieder uneingeschränkt möglich und auch Hochzeiten sind wieder erlaubt. Was bestehen bleibt ist die „3-G-Regel“. Ab 10 Personen gilt eine Anzeigenpflicht, ab 500 Personen muss die Veranstaltung bewilligt werden.
Ab dem 1. Juli sind auch wieder Veranstaltungen mit Stehplätzen ohne Publikumsobergrenze und ohne Einschränkungen möglich. Dabei entfällt auch die Maskenpflicht.
Keine Maskenpflicht mehr in der Gastronomie
Auch in Bezug auf die Maskenpflicht gibt es Lockerungen. Im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab 1. Juli nur noch ein Mund-Nasenschutz notwendig und keine FFP2-Maske mehr. Weitere Lockerungen sind hier für den 22. Juli geplant. In der Gastronomie gilt ab dem 1. Juli keine Maskenpflicht mehr für Gäste und Personal. Die FFP2-Maske ist nur noch in Krankenhäusern und im Pflegebereich verpflichtend.
Weitere Öffnungen
Ab 1. Juli wird es weitere Öffnungsschritte geben. Das hat die Bundesregierung heute angekündigt.