- Die Personengrenzen bei Treffen werden erhöht. In Zukunft dürfen sich acht Erwachsene drinnen und 16 draußen plus Kinder treffen (aktuell: vier bzw. zehn Personen).
- Der Mindestabstand zwischen Gruppen sinkt von zwei auf einen Meter.
- In Handels- und Freizeitbetrieben müssen statt 20 Quadratmeter pro Person nur noch zehn Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden.
- Die Sperrstunde wird von 22.00 auf 24.00 Uhr verlegt.
- Die Maskenpflicht in Außenbereichen fällt für alle. Diese gilt derzeit, wo Abstandhalten nicht möglich ist. Zudem gibt es etwa in Wien eine Maskenpflicht auf Märkten.
- Kulturveranstaltungen dürfen zu 75 statt zu 50 Prozent ausgelastet sein, die aktuelle Teilnehmerobergrenze bleibt aufrecht (1.500 indoor, 3.000 outdoor).
- Bei Grenzverkehr muss bei Einhaltung der 3-G-Regel nur noch bei Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten ein Reiseformular („Pre Travel Clearance“) ausgefüllt werden.
- Busreisen sind unter der „3-G-Regel“ bei voller Belegung und uneingeschränkt möglich.
- Chor- und Musikproben werden erleichtert, die Teilnehmenden müssen nur noch getestet, geimpft oder genesen sein.