Coronavirus

„Genesungszertifikat“: Behörden nicht vorbereitet

Bei den Vorarlberger Behörden ist man offensichtlich nicht darauf vorbereitet, künftig „Genesungszertifikate“ auszustellen. Dieses Zertifikat brauchen alle vom Coronavirus genesenen Personen als Nachweis für den „Grünen Pass“.

Wer eine CoV-Infektion hinter sich hat und daher von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch seinen Absonderungsbescheid nachweisen. In den „Grünen Pass“ aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht, hierfür braucht es ein „Genesungszertifikat“.

Dieses „Genesungszertifikat“ soll auch über die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften erhältlich sein. Beim Vorarlberger Gemeindeverband hat man aber noch keine Informationen darüber, wie das ablaufen soll. Der Feldkirch Bezirkshauptmann Herbert Burtscher sagt, dass noch technische Zugriffe auf das Meldesystem fehlen.

„Genesungszertifikat“ digital erhältlich

Neben der analogen gibt es auch eine digitale Möglichkeit, das Zertifikat zu erhalten. „Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS erfasst wurden, wird automatisch ein Genesungszertifikat erstellt und der genesenen Person über die Plattform Gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt.“ Für den Login zum Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) und damit Abruf des Zertifikats ist jedoch eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig.

Zudem heißt es auf der Website des Ministeriums, dass trotz Umsetzung des „Grünen Passes“ in Österreich nach wie vor sowohl der Absonderungsbescheid als auch eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 oder ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper vorgezeigt werden könnten.

Die Zertifikate können aber frühestens elf Tage nach einer Infektion erstellt werden und sollen sechs Monate lang gültig sein. Enthalten sein werden Daten wie Name, Geburtsdatum, Datum und Ort des ersten positiven Testergebnisses, Beginn und Ende der Gültigkeit sowie Informationen zum Aussteller.