Angeklagter Raub Supermarkt
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Chronik

Versuchter schwerer Raub: Schuldspruch ohne Strafe

Wegen versuchten schweren Raubes ist am Freitag ein 28-Jähriger am Landesgericht schuldig gesprochen worden. Er wurde von seiner Ex-Freundin belastet. Der Angeklagte hat aber keine Strafe erhalten, da er bereits für eine andere Tat eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hat.

Das Schöffengericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Jahr 2015 einen Supermarkt in Dornbirn überfallen hat. Er hat aber keine Strafe erhalten. Denn aufgrund einer Gesetzsänderung im Strafrecht wird ihm eine frühere, mehrjährige Haftstrafe für einen Taxiraub aus dem selben Jahr angerechnet. Die hat der 28-Jährige bereits abgesessen. Daher hat er nun eine Vorstrafe mehr, muss aber nicht wieder ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kassiererin mit Pfefferspray besprüht

Im Jahr 2015 wurde der Supermarkt in Dornbirn-Haselstauden überfallen. Beim Bezahlen nahm damals der Täter Geld aus der offenen Kassa. Als sich die Kassiererin wehrte, sprühte ihr der Mann Pfefferspray ins Gesicht. Der Täter konnte fliehen und wurde nie erwischt.

Nun muss sich der 28-Jährige vor Gericht für diesen Raub verantworten. Er wurde im Vorjahr von seiner Ex-Freundin angezeigt. Sie sagte vor Gericht aus, dass ihr der Angeklagte den Raub direkt nach der Tat gestanden habe. Die beiden sind mittlerweile getrennt, haben aber ein gemeinsames Kind.

Streit um das gemeinsame Kind

Der 28-Jährige ist vierfach vorbestraft. Gemeinsam mit seiner damaligen Freundin beging der ehemalige Drogensüchtige Anfang des Jahres 2015 einen Taxiraub. Dafür wurden beide zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dieser Taxiraub fand nur wenige Tage nach dem Supermarkt-Überfall statt.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er mit dem Supermarkt-Raub nichts zu tun habe. Es handle sich um eine Racheaktion seiner Ex-Freundin. Das gemeinsame Kind von beiden lebt beim Vater, er hat auch das alleinige Sorgerecht. Er habe sein Leben nach der Haft nun in den Griff bekommen, betonte der Unterländer. Die Mutter des Kindes sitzt derzeit in Haft, weil sie gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat. Es gibt nun Streit um den gemeinsamen Sohn.

Keine Zeugen vorhanden

Beim Prozess stand Aussage gegen Aussage. Zeugen von der Tat gab es so gut wie keine. Die damalige Kassiererin ist bereits verstorben. Mitarbeiter und Kunden konnten sich nur mehr an die Hilfeschreie der Frau erinnern, den Täter haben sie aber nicht erkannt.