Kassenbelege Protestaktion
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Wirtschaft

Protest gegen Kassenbelege

Ein Vorarlberger Gastronom protestiert für die Abschaffung der Kassabelege und wird vom Wirtschaftsbund unterstützt. Weder Kunden noch Betriebe würden diese Belege brauchen. Sie würden zudem die Umwelt unnötigerweise belasten.

Günther Hellrigl aus Bregenz setzt sich seit Jahren für die Abschaffung von verpflichtenden Papierrechnungen ein. Allein in seinem kleinen Café in Bregenz sind in den letzten drei Jahren hunderttausende Kunden-Kassenbelege liegengeblieben. Diese Kassenbelege hat er gesammelt und – aus Protest – medienwirksam vor laufender Kamera in Wien vor der Karlskirche aufgetürmt. Er möchte damit auf die unnötige Umweltbelastung aufmerksam machen. Außerdem seien die Rechnungen auf gesundheitsschädlichem Thermopapier ausgedruckt.

Im Rahmen einer medienwirksamen Protestaktion vor der Karlskirche in Wien hatte zuletzt der Bregenzer Kleinstgastronom Kurt Hellrigl Hundertausende Kassazettel ausgebreitet, die alle in seinem Cafe einfach liegen gelassen wurden.
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Im Rahmen einer medienwirksamen Protestaktion vor der Karlskirche in Wien hatte zuletzt der Bregenzer Gastronom hunderttausende Kassazettel ausgebreitet, die alle in seinem Café einfach liegen gelassen wurden.

Unterstützung vom Wirtschaftsbund

Die Forderung wird vom Vorarlberger Wirtschaftsbund unterstützt. Der Direktor des Vorarlberger Wirtschaftsbundes, Jürgen Kessler, fordert die Abschaffung der verpflichtenden Kassabons für Beträge unter 20 Euro, die mehr als die Hälfte aller Rechnungen ausmache. In Zeiten der Digitalisierung könne man auf diesen Kassabon getrost verzichten, sagt Kessler. Dies sei auch im Sinne der Umwelt.

Belegerteilungsverpflichtung

Unternehmer haben seit 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Der Beleg kann auch elektronisch erstellt werden, z. B. mittels E-Mail oder Web-Download. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Registrierkasse erstellt und signiert wird. Weiters muss der Beleg tatsächlich in den Verfügungsbereich des Belegempfängers gelangen.