Am verlängerten Pfingstwochenende unternehmen viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger Kurzurlaube in andere Bundesländer, oder ins benachbarte Ausland. Hier gilt die 3-G-Regel: Geimpft, getestet oder genesen.
Als Testnachweis werden auch die in Vorarlberg ausgegebenen Selbsttests in ganz Österreich akzeptiert. Das bedeutet, das etwa ein Vorarlberger Student, der in Wien lebt, Tests und Codes aus Vorarlberg mitnehmen kann. Wenn er sich dann auf der Seite des Landes registriert, kann er damit zum Beispiel auch in ein Gasthaus in Wien gehen.
Selbsttests gelten nur im Inland
Ein Städtetrip nach München ist mit mit den Selbsttests jedoch nicht möglich, denn die Tests gelten nur im Inland. Bei der Einreise aus dem Ausland sind die registrierten Selbsttests nicht gültig, sagt Landesrat Christian Gantner (ÖVP).
Bei der Einreise braucht man derzeit einen negativen Test von einer Teststraße oder Apotheke. Alternativ gelten auch der Nachweis über die Impfung oder Genesung. Zudem muss man das ausgefüllte Einreiseformular dabeihaben.