Coronavirus

Lockerungen ab 19. Mai

Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Rücknahme der CoV-Beschränkungen mit 19. Mai geeinigt. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen wieder aufsperren.

Ab dem 19. Mai wird das Leben wieder bunter. Mehrere Säulen sollen die Öffnungen ermöglichen. In allen Bereichen muss man für den Zugang einen negativen Infektionsstatus nachweisen können. Dazu muss man entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Die steigende Zahl an Impfungen und die sinkenden Infektionszahlen würden diese Öffnungen ermöglichen, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Tagsüber Treffen bis zu zehn Personen erlaubt

Bei privaten Zusammentreffen dürfen sich ab 19. Mai tagsüber draußen zehn Erwachsene plus Kinder treffen, drinnen und nachts lediglich vier. Die Sperrstunde wurde auf 22.00 Uhr angesetzt, die Ausgangsbeschränkung gilt ab 19. Mai nicht mehr.

Hochzeiten und Feste frühestens ab 1. Juli

Hochzeiten oder größere Vereinsfeste werden voraussichtlich erst ab 1. Juli möglich sein. Gute Nachrichten gibt es hingegen für Chöre und Blasmusiken. Proben können wieder indoor stattfinden, es gilt jedoch die 20 Quadratmeter-Regelung.

Drei Besucher pro Tag in Altenheimen

Ein weiteres Aufatmen wird es wohl auch in den Altenheimen geben. Drei Personen pro Tag dürfen ab dem 19. Mai die Menschen in den Pflegeheimen besuchen.

Gesundheitsminister Mückstein warnt jedoch trotzdem noch zur Vorsicht. Je besser sich alle an die noch geltenden Einschränkungen hielten, desto schneller würden weitere Öffnungsschritte möglich werden.

Allgemeine Öffnung am 19. Mai fix

Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Rücknahme der CoV-Beschränkungen mit 19. Mai geeinigt. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist.